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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
folgendes Problem:
Wir sind eine Dreier WG mit einem befristeten Zeitvertrag, befristet auf 2 jahre.
Grund des Zeitvertrages ist, dass der Vermieter angeblich die Räumlichkeiten für ein Kosmetikstudio nutzen möchte.
Die selbe Klausel steht auch in dem Mietvertrag der WG über uns.
Die wollen nun im Januar ausziehen und der Vermieter sucht nun schon neue Nachmieter für die WG über uns, will also kein Kosmetikstudio dort einbauen.
Kann ich aufgrund dieser Fakten die Unglaubwürdigkeit des Vermieters vor Gericht anfechten, in hinsicht auf eine Eröffnung eines Kosmetikstudios? Wir müssen aus dieser Wohnung raus, da wir uns die nicht mehr leisten können, ein WG-Mitbewohner musste wegziehen und wir finden keinen Nachmieter.
Der mieterschutzbund sagt, dass wir damit durchkommen müssten, aber wird uns vor Gericht nicht unterstuetzen, da wir nicht lange genung Mitglieder desselbigen sind.
ich habe ein ungutes Gefühl und möchte als Student nicht mit zwei Wohnungen dastehen müssen...für jedwede Hilfe dankbar....
Stichwörter: anfechten + zeitvertrag

4 Kommentare zu „Zeitvertrag anfechten”

Susanne Experte!

Der Mieterbund hat immer eine Ausrede-eigentlich vertritt er überhaupt nicht vor Gericht.
Macht dieses Forum aber auch nicht, daher musst Du schon zum RA gehen!

Gast Experte!

...ich möchte ja auch nicht das dieses Forum mich vor Gericht vertritt, aber nen Rechstanwalt kann ich mir nicht leisten als Student... erst wenn ich die Prozesskostenbeihilfe beantragen kann, ergo bin ich zum Mieterschutzbund und hab dort diese Meinungen eingeholt. Da ich aber wie oben beschrieben, ein ungutes Gefühl bei der Sache hab, dachte ich hol ich mir doch mal hier Meinungen ein, oder versteh ich die Essenz dieses Forums grade falsch?
Schönen Gruss, Leif

Gast Experte!

desweitern haben wir keinen eigenen Zugang zum Stromzähler (wenn wir den Stromzähler müssen wir immer in Beisein des Vermieters ablesen, und der lässt uns nicht immer ran)
und es kommt wasser aus der Wohnung über uns, ist eines der Beiden Mängel eventuell ein Grund den befristeten Mietvertrag vor ablauf der Frist zu kündigen?

Susanne Experte!

Ein Mangel ist selten ein Grund zur Kündigung-aber zur Mietminderung.
Ich hätte 2 tips:
1. Besorg Dir eine Kopie des anderen Mietvertrags! Damit hättest Du den Beweis eines vorgeschobenen Befristungsgrundes. Wenn dann tatsächlich ein neuer Mieter einzieht, kündigst Du fristgerecht mit 3 Monaten. Widerspricht der Vermieter der Kündigung, kannst Du ihm die Taktik ja durch die Blume verkünden. Mit dem anderen Mietvertrag hast Du vor Gericht jedenfalls gute Karten, will Dich der VM nach der Kündigung auf weitere Mietzahlungen verklagen.
2. Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Versuch den VM zu überzeugen (nur mündlich, nicht schriftlich!!!) dass er Deine Miete erhöhen soll (wegen Bafög, Unterhalt der Eltern, fürs Amt oder sonstwas-da musst Du Dir eine glaubhafte Story einfallen lassen) Nach Eintreffen der schriftlichen Mieterhöhung kannst Du den Vertrag kündigen!

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