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Zusicherung von Erträgen

Unrichtige oder unvollständige Angaben über Umsätze oder Erträge eines Unternehmen stellen in der Regel weder einen Sachmangel noch eine zugesicherte Eigenschaft dar, es sei denn, der Vermieter/Verpächter hätte eine ausdrückliche Garantie übernommen. Statt dessen kann eine Haftung gegen Verschuldens bei Vertragsabschluß in Betracht kommen und dieses Verschulden Grund für eine fristlose Kündigung sein.

OLG München, Urteil vom 27.04.2001, Aktenzeichen: 21 U 5046/00.
Stichwörter: erträgen + zusicherung

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