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Die Eigenleistung ist die Arbeitsleistung, die selbstständig am Bau, Umbau oder Ausbau eines Bauwerkes eingesetzt wird.

Die Eigenleistung wird als Teil des Eigenkapitals herangezogen. Wer beim Bau seines Hauses mit eigener Kraft selber anpacken möchte, der muss hier damit rechnen, das er einen höheren Beitrag zur Unfallversicherung zahlen muss. Sind beim Bau Profis am Werk, besteht für die meisten Versicherer nur eine geringe Gefahr im Gegensatz zu Laien am Bau. Eigenleistungen werden nur in sehr geringen Angeboten zur Bausumme ohne Zuschlag mitversichert. Der Versicherte muss bei den meisten Versicherungen einen höheren Beitrag zahlen. Der Beitrag beträgt in der Regel je 1.000 Euro Eigenleistungen zwischen 0,58 bis hin zu 3,00 Euro. Aber es gibt auch Versicherer, die Eigenleistungen entweder ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag abdecken. Bei diesen Versicherern variiert aber die Höhe stark nach oben und befindet sich hier in einem Radius von 5.000 bis hin zu 50.000 Euro. Es gilt als wirklich sehr sinnvoll, das jeder Bauherr über eine Bauherren Versicherung verfügen sollte, ob er nun Eigenleistungen einbringt am Bau oder nicht. Es kann in den schlimmsten Fällen dazu führen, das der Bauherr selbst voll zur Verantwortung gezogen werden kann, auch wenn die Ursache des Schadens alleine beim Bauunternehmen liegt. In der Regel ist es so, das bei einem Unglück, wenn zum Beispiel ein Nachbargrundstück durch Unfälle am Bau beschädigt wird, hier der Bauherr  als erster für den Schaden haftet. In solchen Fällen liegt es letztlich am Bauherren, die verantwortliche Baufirma in Regress zu nehmen. Wenn festgestellt wird das der Unfall durch mangelhafte Arbeit entstanden ist, kann es unter Umständen aber trotzdem bis zu mehreren Wochen oder gar Monaten dauern, bis die Ursachen geklärt sind. Hier ist der Bauherr mit der Bauherren Haftpflicht Versicherung sehr gut beraten. Plant der Bauherr sein Vorhaben mit einem Generalunternehmen, so müssen alle Eigenleistungen exakt mit in den vollständigen Bauablauf integriert werden. Zudem muss vorab geklärt werden, wer die baufachliche Aufsicht in Eigenregie übernimmt. Dies ist in der Regel eine Aufgabe, die dem Bauherren nicht überlassen werden kann, denn hierzu benötigt er einen offiziellen Bauleiter, einen qualifizierten Handwerksmeister oder einen Architekten, der hier über eine Bauvorlagenberechtigung verfügt. Der Bauleiter trägt die alleinige Verantwortung auf der Baustelle  und muss Rohbaufertigstellung, Baubeginn, sowie die endgültige Fertigstellung des Gebäudes gegenüber der Bauaufsichtsbehörde bescheinigen. Im Vorfeld sollten alle Fragen der Haftpflicht geregelt werden, hier muss genau geklärt werden, was passiert wenn durch Eigenleistungen Schäden am Bau oder gar Verzögerungen eintreten

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