Jeder Mensch, der eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus besitzt, dieses aber nicht selbst nutzt, sondern gegen Entgelt jemand anderem überlässt, wird als Vermieter bezeichnet
Mit dem Bewohner, der auch als Mieter bezeichnet wird, schließt er zumeist einen Vertrag ab, in dem für beide Seiten die Rechte und Pflichten geregelt werden.
Zu den Rechten des Vermieters gehört vor allen Dingen der Erhalt des Mietzinses. Zu seinen Pflichten zählen dagegen die Durchführung notwendiger Reparatur- und Wartungsarbeiten in der Wohnung oder dem Haus, so dass dieses auch weiterhin dem Mieter einen angenehmen Wohnraum bietet. Aber auch die jährliche Nebenkostenabrechnung gehört zu den Aufgaben des Vermieters. Da diese jedoch oft so aufwändig ausfällt, dass sie von einem Laien kaum erstellt werden kann, bedienen sich viele Vermieter professioneller Hausverwaltungen, die all diese Aufgaben für sie übernehmen.