Für eine Kauf- oder Mietentscheidung ist die Grundstücks- oder Wohnfläche immer ausschlaggebend. Hier herrscht allerdings blindes Vertrauen in die Zahlen auf dem Papier. Doch immer mehr Fälle zeigen, dass hier geschummelt wird oder Irrtümer einfach munter weiter übernommen werden. Was dabei vergessen wird, ist, dass sich der Miet- oder Kaufpreis auch nach der Quadratmeterzahl bestimmt.
Eine Wohnung, die mit einer Größe von 80 qm vermietet wird, kostet logischerweise mehr, als eine Wohnung mit 60 qm. Immerhin sind es 20 qm, die schon einen ganzen Raum ausmachen. Doch wie kommt es, dass hier das Vertrauen in die Zahlen so groß ist? Das ist wohl eher ein psychologischer Aspekt. Niemand geht davon aus, dass hier geschummelt oder gar betrogen wird. Doch die Realität zeigt zunehmend das Gegenteil. Wer also auf Nummer sicher gehen will, der sollte zu einer Besichtigung auch immer gleich den Zollstock mitnehmen.
Allerdings gibt es hier auch kleine Tücken, die ein Käufer oder Mieter kennen sollte. Wie so oft im Rechtswesen, kommt es hier entscheidend auf die Formulierungen im Vertrag an. Steht beispielsweise das Wort „ungefähr“ oder „ca.“ vor der Quadratmeterzahl, so stehen die Chancen, hier eine Mietminderung einzufordern, schlecht, wenn es sich nur um eine geringe Abweichung handelt. Wird allerdings die Wohnfläche z.B. mit 60 qm, ohne ein einschränkendes Wort davor, im Vertrag angegeben, es sind aber nur 57, dann ist die Aussicht auf eine Mietkürzung sehr gut. Und es gibt noch eine Ausnahme. Angenommen, es steht im Vertrag: „ungefähr 60 qm“, in Wirklichkeit sind es aber nur 48, dann liegt hier eine grob falsche Angabe vor, die eine Mietkürzung rechtfertigt. Gleiches gilt für Grundstücke.