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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und Moin,

ich wohne in einer Einzimmerwohnung, aus der ich jetzt ausziehen möchte. Da ich ab Anfang August ein Zimmer in einer schönen WG gefunden habe, habe ich Ende Juni gekündigt. Mein Mietvertrag läuft also noch bis zum 01.10.06.

Jetzt habe ich gehört, dass man aus einem Mietvertrag rauskommen kann, wenn man bis zu 3 Nachmieter stellt, beim dritten dann unabhängig davon, ob der Vermieter diesen haben möchte, oder nicht. Ist das richtig? Kann ich so aus dem Vertrag vorzeitig raus kommen?
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Die zweite Sache ist, dass meine Vermieterin die Nachmietersache unbeding über eine Maklerfirma abwickeln will. Kann ich ja verstehen, schließlich holen die dann eine Schufa-Auskunft ein (Obwohl sie das als Firmenbesitzerin erklärtermaßen auch könnte). Allerdings kümmert sich die von ihr vor über einem Monat beauftragte Maklerfirma nicht um einen Nachmieter. Das Angebot ist, obwohl ich die Firma bereits vor über zwei Wochen darauf hingewiesen habe, noch nicht mal auf deren Homepage einzusehen. Die Nachmiete soll zum 01.08. erfolgen, und dass ist nun wirklich nicht mehr lange hin.
Also habe ich mich jetzt selbständig auf die Suche gemacht und entsprechend Zettel in der Uni aufgehängt. Sollte ich einen Nachmieter finden, so heißt es, ich müsse diese Person dann zum Maklerbüro schicken und dort die 110,- Euro Courtage abdrücken lassen, für eine Dienstleistung die nicht ersichtlich ist. Das macht die Wohnung obendrein noch schwerer anzuspreisen.

Darf der Vermieter auf die Vermittlung über einen Makler auch bei einer Nachmietersuche bestehen? Wer muss dann die Kosten tragen?[/b:49078]

Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich ziehe um, damit ich mir in Zukunft die Studiengebühren leisten kann. Aber wenn das so weiter geht, dann habe ich 550,- Euro zu viel ausgegeben, statt gespart. Hm?

Danke schon mal,

wertherderechte
Stichwörter: nachmieter + raus + courtage + man + nachmiete

4 Kommentare zu „3 Nachmieter und man ist raus? Courtage bei Nachmiete?”

Susanne Experte!

Da die Story mit den 3 Nachmietern ein Märchen ist, brauchst Du Dich auch nicht um Nachmietergestellung zu kümmern.
Die 3-monatige Kündigungsfrist ist von den Gerichten als angemessen erachtet worden und kann unter diesen Umständen nicht verkürzt werden.

wertherderechte

Liebe Susanne, danke schon mal für die Aufklärung über das 3-Nachmieter-Märchen.

@all: Weiß jemand was über die Zulässigkeit der Nachmietergeschichte mit dem Makler?

Susanne Experte!

Offensichtlich war ich nicht genau genug.

Wenn Du "Ende June" Deinen MV gekündigt hast, endet dieser zum 1.10.
Bis dahin hat die VM Anspruch auf Deine Mietzahlungen, ob Du dort wohnst oder nicht. Inwiefern sie die Wohnung weitervermieten möchte und wie sie das anstellt geht Dich nichts an - sie darf also auch die Wohnung über einen Makler anbieten lassen.
Du hast keinerlei Anspruch früher aus den MV entlassen zu werden !

wertherderechte

an Dich, liebe Susanne. Schade, dass es da keine Chance gibt ...

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