Susanne
Da die Story mit den 3 Nachmietern ein Märchen ist, brauchst Du Dich auch nicht um Nachmietergestellung zu kümmern.
Die 3-monatige Kündigungsfrist ist von den Gerichten als angemessen erachtet worden und kann unter diesen Umständen nicht verkürzt werden.
wertherderechte
Liebe Susanne, danke schon mal für die Aufklärung über das 3-Nachmieter-Märchen.
@all: Weiß jemand was über die Zulässigkeit der Nachmietergeschichte mit dem Makler?
Susanne
Offensichtlich war ich nicht genau genug.
Wenn Du "Ende June" Deinen MV gekündigt hast, endet dieser zum 1.10.
Bis dahin hat die VM Anspruch auf Deine Mietzahlungen, ob Du dort wohnst oder nicht. Inwiefern sie die Wohnung weitervermieten möchte und wie sie das anstellt geht Dich nichts an - sie darf also auch die Wohnung über einen Makler anbieten lassen.
Du hast keinerlei Anspruch früher aus den MV entlassen zu werden !
wertherderechte
an Dich, liebe Susanne. Schade, dass es da keine Chance gibt ...