Forseti 16.01.2012 08:33
In Mehrfamilienhäusern ist es üblich,dass nur eine (Gas/Öl)Heizung die Wohnungen mit Wärme und Warmwasser versorgt.
Dazu müssen aber der Verbrauch an Wärme und Warmwasser für jede Mietpartei getrennt erfasst und abgerechnet werden.
Damit dies dann so gerecht wie möglich verläuft, hat der Gesetzgeber die www.Heizkostenverordnung.de erlassen.
Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie Ihrem Vermieter dann unter die Nase halten können.
Besser wird aber sein, Sie wenden sich an den örtlichen Mieterverein, oder beauftragen einen Anwalt für Mietrecht. Die anfallenden Kosten können Sie ja durch die 3 Parteien teilen.
Berthelstal 17.01.2012 10:03
Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, unverzüglich die entsprechenden Meßeinrichtungen zu installieren und berufen Sie sich auf die betreits genannte Heizkostenverordnung.