Der_Mario
Das Abschleifen von Parkett gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Bei normalem Mietgebrauch ist das Sache des Vermieters.
Maura11
Ich denke, die wollen es so drehen, dass sie Verfärbungen meine Schuld sind. Ich weiß nicht ob es da ums Abschleifen geht.....
Der_Mario
Abschleifen und Versiegeln von Parkett sind Instandhaltungsarbeiten, die der Vermieter zu tragen hat.
Verlangt der Vermieter die Beseitigung von Schäden, kommt es darauf an, ob diese auf normale Abnutzung zurückgehen oder nicht.
Bei normaler Abnutzung ist die im Laufe der Mietzeit eingetretene Wertminderung des Bodens durch die Mietzahlung abgegolten.
Liegt die Ursache in übermäßiger Beanspruchung, muss der Schaden vom Mieter ersetzt werden.
Als Schäden, die auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind, gelten etwa Brandflecken, tiefe Kratzer und Löcher (z.B. durch das Rücken schwerer Möbel ohne Schutzunterlage), etc.
Zur normalen Abnutzung bei Parkettboden gehört dagegen der Umstand, dass nach einiger Zeit unterschiedliche Farbtöne in Erscheinung treten, da das Holz durch verschieden intensive Sonneneinstrahlung unterschiedlich stark aufhellt. Auch das Entstehen leichter[/i:d88f0] Kratzer, Druckstellen oder Flecken ist normale Abnutzung.
Frag also erstmal nach, was genau er unter "renovieren" versteht.