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Steppifan hat diese Frage gestellt
Guten morgen,

mein Vermieter möchte das Haus in dem ich wohne abreißen. Am besten so schnell wie möglich und möchte nun, dass wir alle freiwillig ausziehen, da die uns nicht kündigen können.
Es gibt eine mündliche zusage, dass die die Umzugskosten übernehmen und dazu noch eine Abfindung zahlen, dass ich freiwillig ausziehe. Wie hoch könnte so eine Abfindung ausfallen?
Weil ichmuss ja berücksichtigen, dass ich neue Tapeten und Bodenbelege benötige und eventuell ja auch neue möbel brauche.
Vielleicht hat ja hier schon jemand erfahrung gemacht????

Gruß Steppifan

3 Kommentare zu „Abfindung beim freiwilligen Auszug”

Berthelstal Experte! 27.10.2010 08:21

Die Kosten für den Umzug sollten es aber auf jeden Fall sein. Aufhebungsvertrag und Schlüsselübergabe aber erst nach Erhalt des Geldes, sonst laufen Sie womöglich noch lange hinterher.

Darüberhinaus eine Summe zu nennen ist aus der Ferne unseriös.

Steppifan 27.10.2010 11:17

Falls jemand lieber Privat antworten möchte: Steppifan@web.de

Bladder Experte! 27.10.2010 11:22

Schauen Sie sich mal diesen Mietaufhebungsvertrag an: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mietaufhebbvt.htm

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