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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hotelkosten bei Bauverzögerung

Kann der Bauherr sein Einfamilienhaus mangels Fertigstellung nicht zum vereinbarten Termin beziehen, kann er vom Bauunternehmer Schadensersatz verlangen. Der Anspruch umfasst auch die Kosten einer Hotelunterbringung bis zu dem Termin, an dem das Haus bezugsfertig ist.

Urteil des BGH vom 10.04.2003
VII ZR 251/02
BGHR 2003, 789
NJW 2003, 926
Stichwörter: bauverzögerung + hotelkosten

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