forsetis 12.04.2015 16:49
Auf das Schreiben eines Anwalts antwortet man nicht mit angelesenem und nachgefragtem Forenwissen, sondern lässt einen Berufskollegen seinen Job machen.
kalaydo 07.05.2015 15:23
Eine Garage ist kein Wohnraum. Die Mieterschutzvorschriften (Kündigung, Kündigungsfristen usw.) gelten deshalb nicht für separat vermietete Garagen. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis über eine Garage ohne Beachtung besonderer Fristen oder Formen kündigen
Das zweite klärst du besser durch den Anwalt.
kalaydo 07.05.2015 15:26
Sollten die Mietverträge über eine Garage oder Stellplatz auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sein (bei monatlicher Mietzahlung), können sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Zivilsenat, Beschluß vom 6. Februar 2003, Az: 2 Wx 74/99.
Ausnahme:
Die Garage der Carport oder der Stellplatz ist zusammen mit einer Wohnung "mitvermietet" worden, die Mietverträge bilden eine Einheit:
Sofern die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet wurde, liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor. Die Garage kann dann nicht isoliert gekündigt werden, die Miete für die Garage kann nicht isoliert erhöht werden usw. . Häufig entsteht über die Frage Streit, ob die Garage zusammen mit der Wohnung "mitvermietet" ist, denn nur wenn dies der Fall ist, gelten die Mieterschutzvorschriften auch für die mitvermietete Garage.
Maggy789 11.05.2015 10:05
Ich denke das ist eher eine Frage für den Fachanwalt