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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Sachverhalt zu dem ich gern einige Meinungen hören würde.

Ein Paar zieht im Jahr 1999 in eine gemeinsame Wohnung ein. Mieter ist der Mann. Die Kaution wird allerdings von der Frau bezahlt. Im Jahr 2000 zieht die Frau aus. Nun die Frage: Kann die Frau grundsätzlich die Kaution von der Hausverwaltung zurückverlangen? Wenn ja, welche Verjährungsfrist gilt hier?

Danke.
Stichwörter: kautionsproblematik

1 Kommentar zu „Kautionsproblematik”

Gast Experte!

Hallo,

ich würde sagen nein, die Frau könnte sich die Kaution vielleicht vom Mann auszahlen lassen, dem Vermieter (Hausverwalter) ist es egal wer die Kaution bezahlt und wird diese wohl erst beim Mangelfreien Auszug aller Mieter (Hauptmieter - Mann) zurückzahlen - auf jedenfall nicht wenn die Frau (Untermieter) vorher auszieht <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

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