Berthelstal 14.11.2011 22:40
Für die 12 Monate Abrechnungsfrist gilt ab Ende des Abrechnungszeitraumes.
Einen Teil der Kaution darf der Vermieter einbehalten bis zur Endabrechnung der Betriebskosten.
Corinna_1986 15.11.2011 09:54
Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber was bedeutet dies nun für mich? Mein Vermieter hat ja nun nicht nur einen Teil der Kaution einbehalten, ich habe bisher noch gar nichts zurück erhalten.
Bladder 15.11.2011 18:19
Ein Vermieter hat eine Bedenkzeit (warum auch immer), in der er die Kaution festhalten darf. Diese Zeit kann bis zu 6 Monate dauern.
Zu unterscheiden ist allerdings, ob der Vermieter noch ein Sicherungsbedürfnis hat oder nicht. Da hier die Abrechnung noch offen ist, darf der Vermieter den 3 bis 4-fachen Betrag der monatlichen Nebenkostenpauschale als Sicherung bis zur Abrechnung zurückbehalten. Den Rest müsste er unverzüglich auszahlen.