Susanne
Das ist sehr gefährlich! Wenn der VM nichts tut würd ich mal das Bauamt anprechen! Die Stadt Essen ist mit einer sehr schönen Seite online vertreten, hier kann man auch das Bauamt kontaktieren.
Rano
Hallo.
Die 91cm sind m.E. ausreichend. Selbst wenn heute evtl. eine höhere Brüstung verlangt wird, ist bei Dir doch die Vorschrift anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Errichtung galt.
Wackelig ist nicht gleich wackelig! Man muß halt unterscheiden, ob der Zustand eine Gefahrensituation hervorrufen kann.
Mal ein stark vereinfachter Beispiel:
Stell Dir ein gerades Rohr vor, dass rechts und links jeweils 20 cm weit in die Wand eingelassen ist. Zwischen Wandloch und Rohr war Mörtel, der im Laufe der Jahre rausgebröselt ist. Nun wackelt zwar das Rohr, aber das bedeutet in diesem Falle noch lange nicht, dass es herausfällt und nicht mehr schützt, also Gefahr besteht.
Gegenbeispiel:
Obiges Rohr ist zu einem Halbkreis gebogen und rechts und links von einem Austritt ins Freie in die Wand eingelassen. Wenn diese Konstruktion wackelt ist höchste Vorsicht geboten.
Klar geworden?
Gruß
Ralph
snopy
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.....
Weiss leider nicht wie tief das obere linke Endstück der Balkongbrüstung in der Fasade steckt. Sind auf jeden Fall ne Menge Risse im Putz.
Mit nem Schraubenzieher könnte man problemlos die 1. Schicht Putz abbröckeln um mehr zu sehen, aber das werde ich natürlich nicht tun...
Mal sehn,
werde heute versuchen meine Vermieterin zu sprechen.....