forsetis 02.04.2012 11:05
Wenn es so im Mietvertrag vereinbart ist, dann ist diese Vereinbarung auch gültig. Das mit dem Abreißen der Tapeten ist aber höchstrichterlich verneint worden:
http://www.123recht.net/BGH-Keine-formularmaeige-Pflicht-zur-Tapetenbeseitigung-bei-Auszug-__a16796.html
In diesem Fall ging es sogar darum, dass das Entfernen der Tapeten im Mietvertrag stand. Und selbst dann muss der ausziehende Mieter keine Tapeten entfernen.
http://www.rechtsanwalt-jaehnig.de/seiten/recht_von_a-z.php?id=60&status=show_text
Kitty0588 02.04.2012 11:08
Okay, auch wenn ich das Protokoll unterschrieben habe?
Kitty0588 03.04.2012 08:26
Obwohl ich das Protokoll unterschrieben hatte?