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Nerofin hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe einen mietvertrag aus unbestimmte Zeit. Der Vermiete hatte nur fest gelgt das man 2 jahre nicht kündigen kann. Meine Frage ist halt diese 2 Jahre enden nächsten monat kann ich jetzt schon eine kündigung schreiben wo die frist noch nciht ganz abgelaufen ist oder muss ich bis zum ende dieser frist warten?

Mfg Nero

3 Kommentare zu „Kündigung”

edy Experte! 15.09.2010 15:48

Hallo Nerofin,
Kündigung kann jetzt schon erfolgen.

lg
edy

Berthelstal Experte! 15.09.2010 16:43

Nein, Sie können erst nach Ablauf des Kündigungsverzichtes kündigen.
Das heißt: Wenn die Frist Ende September abgelaufen ist, können Sie die Kündigung am 1. Oktober mit der normalen Kündigungsfrist vo 3 Monaten(Ende Dezember) aussprechen bzw. mitteilen.

Bladder Experte! 16.09.2010 15:48

Ich würde weder dem Einen noch dem Anderen zustimmen.

Der Wortlaut des Kündigungsverzichtes ist entscheidend!

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