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Betriebliche Altersversorgung: Verschlechterung eines Rentnerweihnachtsgelds

Bezieht ein Empfänger von betrieblichen Versorgungsleistungen ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts, so handelt es sich dabei in der Regel um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung. Eine entsprechende Regelung in einer Betriebsvereinbarung kann nicht nachträglich zu Lasten des Ruheständlers abgeändert werden.

Urteil des BAG vom 18.02.2003
3 AZR 8 1/02
ZAP EN-Nr. 552/2003

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