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uliblo hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.
Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.12.07 gekündigt. am 20.11 kam ich kurzfristig ins krankenhaus und bin bis heute noch nicht wieder in meiner wohnung gewesen. (krankenhaus in meiner alten heimat, 300 km entfernt). in diesen 2 wochen, hat mein vermieter mir 2 zettel mit terminen für wohnungsbesichtigung für die potenziellen nachmieter in den briefkasten geworfen. beide termine fielen ins wasser, da ich mich ja nicht meldete. auf die idee, mal anzurufen kam er aber auch ich nicht.
jetzt will der vermieter von mir auch noch die januar miete, da es in seinen augen mein verschulden ist, dass er nicht rechtzeitig zum 01.01. einen neuen mieter findet.

muss ich da etwa drauf eingehen? noch ne monatsmiete mehr, will ich natürlich nicht zahlen. vielen dank für hilfe.

4 Kommentare zu „Frist für Wohnungsbesichtigung bzw. neuen Nachmieter?”

Ghostraider Experte!

Ich denke mal das der Vermieter nicht verpflichtet ist Ihnen, da Sie nicht im Hause sind, nachzulaufen und irgendwo aufzuspüren.
Sie wären meiner Ansicht nach in der Pflicht gewesen den Briefkasten zu leeren oder leeren zu lassen. Da man sich ja denken kann das vielleicht jemand die Wohnung besichtigen will hätten Sie auch den Vermieter über den Krankenhausaufenthalt unterrichten müssen.
Stellen Sie sich nur vor es wäre ein Wasserrohrbruch und man hätte Sie nicht erreicht.
Man hätte die Türe aufgebrochen und sonst noch alles, was zum Teil auch noch auf Ihr Konto gekommen wäre weil Sie durch nicht erreichen die Sache verschlimmert haben.
Also, meiner Ansicht nach werden Sie die weitere Miete wohl zahlen müssen.
Es wäre aber anzuraten mal einen Rechtsanwalt darüber zu befragen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Pflicht oder nicht, möglicherweise ist die Krankheit in diesem Fall als höhere Gewalt auszulegen.
Falls der VM eine Kautions hat, wird er wohl die Januarmiete davon abziehen und der Mieter muss auf Kautionszahlung klagen.
Der Vermieter kann aber nur die Miete, in diesem Fall wird das das Nutzungsausfallentschädigung in Höhe einer MM genannt, nur verlangen wenn er auch nachweisen kann, dass tatsächlich ein Mietvertrag im direkten Anschluss zustande gekommen wäre. I.d.R. ist das nicht möglich, beim derzeitig nicht angespannten Wohnungsmarkt ist Anschlußvermietung eher ein Glücksfall.
Sollte der VM in diesem Fall klagen wollen sieht das m.E. für den Mieter gut aus. Man stelle sich das mal vor: Der VM verlangt von einem Mieter, der mit einer akuten Krankheit im Krankenhaus liegt, sein Besichtigungsrecht...

Ghostraider Experte!

Auch bei einer akuter Krankheit ist man nach einiger Zeit wieder soweit auf den Damm das man den Vermieter informieren kann das man nicht anwesend ist.
Wie dann das Besichtigungsrecht gehändelt wird steht auf einem anderen Blatt.

Nur denke ich das der Vermieter auch ein Recht auf Info hat warum der Mieter sich nicht auf sein Anschreiben meldet.

Gruß
ghost

uliblo

Am letzten tag vorm krankenhausaufenthalt stand ich beim vermieter vor der tür und wollte ihn informieren, dieser war jedoch nicht da. insgesamt wurde der besichtigungstermin nur eine woche verschoben. hieraus gleich mir die schuld in die schuhe zu schieben, finde ich etwas übertrieben. es waren ja insgesamt 3 monate lang zeit. ich fehlte nur 2 wochen. werde wenns hart auf hart kommt, nen anwalt einschalten. falls noch jemand tipps hat immer her. das gespräch mit dem vm zu suchen ist allerdings sinnlos. vielen dank schon mal.

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