Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
So habe eine Frage:

Wohne in einem Wohn/Geschäftshaus mit 4 Wohn und 2 Geschäftsparteien. Nun hat die eine Geschäftspartei den Mietvertrag gekündigt. Angeblich haben die 90% der Kosten für den Fahrstuhl bezahlt.
Nun kommt der Vermieter und sagt entweder ich bin mit den Mehrkosten die entstehen einverstanden, ( es waren ca 120 jetzt sollen es 350 im Jahr sein ) oder der Fahrstuhl wird stillgelegt.

Als ich die Wohnung vor 5 Jahren gemietet habe , war es mit der Grund wieso ich mich für diese entschieden habe!

Kann ich meine Miete kürzen , wenn der Fahrstuhl stillgelegt wir - wegen einer Minderung der Wohnqualität ? ( Wohne im 2.Stock )
Welche rechte habe ich ?
Wie müssen die Kosten verteilt zB für den Fahrstuhl verteilt werden werden ? Nach m2 ?
Kann ein Mieter sagen, zB im EG ich benutze den Fahrstuhl nicht -> bezahle auch kein € für ? ( Wir haben eine Tiefgarage / dieser Mieter hat dort einen PKW Stellplatz )



Hoffe auf rege Antworten hier im Forum

Gruß
Tom
Stichwörter: möglich + wegfall + fahrstuhls + kürzung + miete

2 Kommentare zu „Wegfall des Fahrstuhls - Kürzung der Miete möglich”

Susanne Experte!

Das ist alles im MV geregelt. Ohne den MV kann man dazu keine Angaben machen.
Wie die Kosten des Fahrstuhls, auch mit den anderen Mietern, umgelegt wurden, können Sie aus der letzten Nebenkostenabrechnung ersehen.

Gast Experte!

Im MV steht nix !

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.