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PLumps2ooo hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hab da folgendes Problem. Bei mir geht seid dem Einzug 01.02.08 die Klingel (also die ganz gegensprechanlage) nicht. Auf meine Anfragen werd ich nun schon immer von Wocher zu Wocher vertröstet. Was kann ich da tun um dem Vermieter Druck zu machen?

MfG Plumps

1 Kommentar zu „Mietkürzung wann und wie?”

Ghostraider Experte!

Leider können Sie keinen Druck machen, da der Umstand schon seid Mietbeginn besteht.
Was Sie machen können ist, den Vermieter mit Fristsetzung (14 Tage)auffordern den Mangel zu beheben.
Eine Mietminderung können Sie nicht ansetzen, (da gemietet wie gesehen)aber Sie können eine Mietrückhaltung durchführen und dies auch dem Vermieter mitteilen.
Das heißt Sie zahlen im Monat etwa 3 bis 5% weniger Miete und nach erfolgter Reparatur zahlen Sie dies dem Vermieter aus.
Anderseits können Sie nach Fristablauf auch einen Handwerker bestellen und die Rechnung über die Miete verrechnen.

Es ist auch noch dazu zusagen das da Sie es nicht direkt bei Einzug gemeldet haben Sie über eine im Mietvertrag verankerte Kleinreparaturklausel bis zu dem darin angegebenen Betrag selbst bezahlen müssen und nur wenn der Rechnungsbetrag über diesen Satz (mit MwSt) kommt der Vermieter diesen ganzen Betrag zahlen muss.
Die Kleinreparaturklausel ist nur gültig wenn beide Beträge, also Mindest und Jahreshöchstbetrag angegeben sind.

Gruß
ghost

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