Mietchaos hat diese Frage gestellt
Hallo Community,
Eine rechtliche Frage;
Im Mietvertrag steht in einem der Punkte, dass zu den Schönheitsreparaturen die chemische Reinigung der Teppichböden gehört (Wortlaut).
Jetzt die Frage; ist dies zu verlangen rechtens oder nicht; BGB besagt, dass man die Grundreinigung der Teppichböden verlangen kann. Geht die chemische Reinigung darüber hinaus oder ist dies evt eine zu starre Formulierung?
Danke!