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Keese-Killer hat diese Frage gestellt
Hallo Mietrechtler,

folgendes Problem:
Wir wehren uns jetzt seit gut 12 Monaten einen Pkt. aus der Abrechnung 2006 zu bezahlen. Wir sollen die Fensterwartung zahlen, obwohl nichts im Mietvertrag steht.(weder unter Pkt.17 noch sonst irgendwo)
Nachdem unserer Hausverwaltung langsam die Argumente ausgehen, haben sie sich was neues einfallen lassen.
Jetzt berufen sie sich auf das Urteil

VIII ZR 146/03 vom April 2004. Darin steht das sich die Parteien stillschweigend geeinigt haben, wenn die Kosten in vorangegangenen Nebenkostenabrechnungen widerspruchlos von den Mietern übernommen wurden.

Ich hab jetzt mal geschaut, und ich habe so eine Fensterwartung schon einmal 2004 bezahlt.

Hab mir Urteil mal gesucht und folgendes gefunden:
...dass eine künftige Umlegung sonstiger Betriebskosten-trotz fehlender mietvertraglicher Betriebskostenvereinbarung-auch auf Grund jahrelanger Zahlung zulässig ist, weil hierin eine stillschweigende Vereinbarung liegen kann...

oder

...auf jeden Fall dürfte die lediglich einmalige Zahlung sonstiger Betriebskosten noch keine Betriebskostenvereinbarung für die Zukunft darstellen. Nach einer älteren Entscheidung des BGH reicht allerdings die sechsmalige Akzeptanz einer Betriebskostenabrechnung aus...

Was ist nun richtig? Muß ich jetzt doch zahlen?
Ich bin der Meinung das ich nicht zahlen muß. Was denkt/wisst Ihr darüber?
Bitte schnell antworten, habe eine Zahlungsfrist von 5 Tagen.

Vielen Dank schonmal

MfG Kesse-Killer

7 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung Fensterwartung”

wellen

Fensterwartung ? So etwas gibt es nirgendwo.

Wenn ein Fenster kaputt ist sind das Instandhaltungskosten die der Vermieter zu tragen hat.
Da könnte ja gleich einer kommen und sagen der Mieter soll regelmässig für eine fachgemässe Wartung der Elektroinstallation aufkommen. Also was die Vermieter sich alles einfallen lassen um die Leute vollends abzuzocken.

Ghostraider Experte!

Dann auf zum Anwalt, da hier keine bindende kostenlose Rechtsberatung gegeben werden darf.

Außerdem ist dies ein Laienforum und ich persönlich werde mich schwer tun hier eine klare Antwort zu geben wonach Sie vielleicht falsch handeln und dadurch der Ruf des Forums Schaden bekommt.

Meine Antworten sind meine Meinung die zwar auf der Grundlage des Rechts beruht aber zum Teil wenn kein Gesetzestext beisteht vielleicht nicht oder nur zum Teil gerichtsfest ist.
So wird es wohl auch mit den anderen Meinungen der Foristen sein.

Gruß
ghost

Keese-Killer

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Mir ist schon klar das das hier ein Laienforum ist und ich wollte auch keine Rechtsberatung. Ich habe gedacht das hier jemand schon Erfahrungen mit diesem Thema hat.
Mir wäre auch sehr recht gewesen Deine (ghost) Meinung zu lesen. Ich werde mich in Rechtsfragen auch nie auf ein "Laienforum" berufen. Meine Handlungen sind meistens durchdacht und rechtlich sicher. Mir ging es hier nur um den Meinungsaustausch zu meiner Frage. Lebt ein Forum nicht von solchen "Diskussionen"?

MfG
Kesse-killer

Ghostraider Experte!

Naja, dann wollen wir mal, :-) )

Ok, wie Sie schreiben ist im Mietvertrag von einer Fensterwartung keine Rede.
Wenn davon nichts drin steht hat der Vermieter kein Recht diese Forderung zu stellen.
Ich füge mal einen link an in dem alle gültigen Nebenkostenfaktoren aufgeführt sind und welche nicht gültig sind ohne unter sonstiges zu stehen. lesen Sie sich bitte das ganze mal durch oder scrollen Sie so ziemlich bis zum Schluss da das für Sie wichtige ziemlich am Ende steht.

http://www.wer-weiss-was.de/faq1210/entry1341.html
http://www.prime-estate.de/front_content.php?idart=96
Ich würde mich mit der Zahlung zurück halten und vielleicht sogar besser auch einen Rechtsanwalt aufsuchen bevor ich auch unter Vorbehalt was abdrücke, außer Sie können überzeugend Reden können und das ganze da ausdrucken können Sie bestimmt alleine die Sache regeln.

Gruß
ghost

Keese-Killer

Danke
War sehr hilfreich, werde erstmal widerspruch einlegen.
(wie die letzten 12Monate schon)
Ich werde Sie auf dem laufendem halten, wenn Sie dies möchten.
Villeicht kann man damit auch in Zukunft anderen Forenmitgliedern helfen.

Bis demnächst und nicht sauer sein :-)

MfG
Keese-Killer

Ghostraider Experte!

Um Gottes Willen, wer wird den wegen einer solchen Sache, die ja eine Diskussion ist und nicht von mir persönlich genommen wird, sauer sein.
Ich teile hier meine Meinung mit und ich sowie auch der/die andere/n müssen damit leben.
Wenn ich mir das zu Herzen nehmen würde hätte ich ja noch mehr Stents in meinem Herzen wie ich schon habe und man würde mich zum Ersatzteillager abstempeln. :-) )))
Es würde mich freuen wenn Sie uns damit auf dem laufenden halten.

Alles Gute und viel Glück

Gruß
ghost

Keese-Killer

Hallo,

haben nun endlich einen Brief von der Hausverwaltung bekommen, Ihr werdet es nicht glauben aber wir haben recht bekommen. Wir müssen nicht mehr zahlen, unser Vermieter möchte nun plötzlich auf sein Geld "verzichten".

In diesem Sinne bis bald und schöne Ostern

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