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roxbox hat diese Frage gestellt
Hallo,

bei uns in der Wohnung wollten wir neu tapezieren, da die alte Tapete nicht mehr schön war und sich Risse gebildet haben. Nachdem ich einen Teil der Tapete entfernt hatte, kam mir auch gleich eine Menge Putz und Mauerwerk mit entgegen. Es sind also keine kleinen Risse mehr, die ich mit Spachtelmasse schliessen kann, sondern richtige Löcher, die ca. 20 cm ins Mauerwerk reichen. Sogar die Fugen vom roten Stein haben sich aufgelöst, da man damals wohl mehr Sand benutzt hat.

In unserem Mietvertrag haben wir die Klausel, dass wir uns an Reparaturen bis 150 Euro beteiligen müssen.

Fällt eine Reparatur am Mauerwerk, also der Bausubstanz auch darunter? In diesem Fall haben wir ja keinen Einfluss auf diesen Schaden, sondern wollten nur Schönheitsreparaturen an der Tapete vornehmen.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Danke

Stefan
Stichwörter: risse + verputzen + Mauerwerk

3 Kommentare zu „Große Risse im Mauerwerk, wer muss zahlen?”

Ghostraider Experte!

Die Kosten darf und muss der Vermieter alleine tragen.
Da dies bestimmt Risse durch Bodensenkung sind müsste der Mieter vielleicht sogar die Kosten der Renovierung nebst Tapeten übernehmen, die er dann wieder über seine Versicherung abrechnen kann oder wenn es Bergschäden sind über diese Stelle erstattet bekommt.

Auf jedenfall muss dies dem Vermieter gemeldet werden und nicht einfach zuspachteln.

Gruß
ghost

roxbox

Danke für die Antwort. Gibt es da vielleicht ne Quelle, auf die ich mich im Notfall beziehen kann?

Meinst du im 2. Abschnitt Mieter, oder vielleicht Vermieter?

Ghostraider Experte!

Darüber wer welche Risse zuspachtelt brauchen wir uns doch nicht unterhalten, oder?
Die Risse hat bestimmt nicht der Mieter verursacht sodass dieser auch dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Wenn ich dem Vermieter einen Schaden zufüge muss ich Ersatz leisten. Warum soll es nicht andersrum genauso sein und der Vermieter dem Mieter Ersatz für einen Schaden leisten, der ihm in den vermieteten Wohnräumen zugestoßen ist.
Wenn ein Wasserrohrbruch ist muss der Vermieter auch für den Schaden aufkommen.

Und da die Wände oder das Mauerwerk nicht dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegt kann dies auch nicht in die Kleinreparaturklausel einfließen.

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/instandsetzung/2006-kleinreparaturen-10C389-05-317.html
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet141202b.htm
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kleinreparaturen.jsp
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Reparaturen.htm

Soviel zu Kleinreparaturen.
Und überall kann man lesen das in der klausel verankert sein muss für welche Reparaturen der Mieter aufkommen muss.
Und nirgendwo steht das der Mieter Risse in der Wand selbst zumachen muss.

Sollte es Ärger mit dem Vermieter geben würde ich mal einen Rechtsanwalt befragen.

Gruß
ghost

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