Ghostraider
Die Kosten darf und muss der Vermieter alleine tragen.
Da dies bestimmt Risse durch Bodensenkung sind müsste der Mieter vielleicht sogar die Kosten der Renovierung nebst Tapeten übernehmen, die er dann wieder über seine Versicherung abrechnen kann oder wenn es Bergschäden sind über diese Stelle erstattet bekommt.
Auf jedenfall muss dies dem Vermieter gemeldet werden und nicht einfach zuspachteln.
Gruß
ghost
roxbox
Danke für die Antwort. Gibt es da vielleicht ne Quelle, auf die ich mich im Notfall beziehen kann?
Meinst du im 2. Abschnitt Mieter, oder vielleicht Vermieter?
Ghostraider
Darüber wer welche Risse zuspachtelt brauchen wir uns doch nicht unterhalten, oder?
Die Risse hat bestimmt nicht der Mieter verursacht sodass dieser auch dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Wenn ich dem Vermieter einen Schaden zufüge muss ich Ersatz leisten. Warum soll es nicht andersrum genauso sein und der Vermieter dem Mieter Ersatz für einen Schaden leisten, der ihm in den vermieteten Wohnräumen zugestoßen ist.
Wenn ein Wasserrohrbruch ist muss der Vermieter auch für den Schaden aufkommen.
Und da die Wände oder das Mauerwerk nicht dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegt kann dies auch nicht in die Kleinreparaturklausel einfließen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/instandsetzung/2006-kleinreparaturen-10C389-05-317.html
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet141202b.htm
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kleinreparaturen.jsp
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Reparaturen.htm
Soviel zu Kleinreparaturen.
Und überall kann man lesen das in der klausel verankert sein muss für welche Reparaturen der Mieter aufkommen muss.
Und nirgendwo steht das der Mieter Risse in der Wand selbst zumachen muss.
Sollte es Ärger mit dem Vermieter geben würde ich mal einen Rechtsanwalt befragen.
Gruß
ghost