BBMieter hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe, jemand hat die Lösung zu meiner Frage
Folgende Situation:
Wir wohnen seit 1968in unserer Wohnung. Vom Vermieter wurden 1981 die Fenster neu eingesetzt (11% wurden uns auf die Miete aufgeschlagen) und 2005 die Schornsteine mit Bleieinfassung versehen. Nun soll das Badezimmer erneuert werden. Badewanne und Toilette sind ca. 45 Jahre alt, das Waschbecken wurde 1974 erneuert. Gefliest wurde es ebenfalls 1974 von uns, (vorher waren Pappplatten mit Fliesenmuster an den Wänden) nun will der Vermieter die Hälfte der Gesamtkosten für die Erneuerung tragen, die andere Hälfte mit 11% auf die Miete aufschlagen. Ist das so rechtens, oder müsste der Vermieter die Gesamtkosten tragen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Kai