Balkonexperte 03.12.2010 09:21
Warum soll der Vermieter die Kosten der Nachrüstung der Heizung bezahlen, wenn Sie einen Raum ausgebaut haben? Sie haben die Erlaubnis zum Ausbau bekommen. Damit hat Ihr VM seinen Teil mehr als erfüllt.
Und dass jetzt eine höhere Miete anfällt, wenn Sie mehr Wohnfläche besitzen ist doch nicht zu beanstanden, oder doch?
Toto1980 03.12.2010 13:38
Ich dachte, wenn er es doch schon im Mietvertrag mit höheren Kosten aufnimmt, muss er sicherstellen, das sder Wohnraum auch beheizt werden kann.
Berthelstal 03.12.2010 17:07
Die höhere Miete zahlen Sie für die größere Fläche. Darin muß nicht automatisch eine Heizung enthalten sein. Wie gesehen, so gemietet.
Bladder 04.12.2010 10:42
Wenn dieses Dachzimmer zum Mietobjekt laut Mietvertrag gehört, dann hat der Vermieter eine Heizpflicht.
Balkonexperte 04.12.2010 11:48
Aber nicht, wenn der Mieter einen vorhandenen Dachboden in Eigenregie zu einem Wohnraum umgestaltet (wie vom TE geschrieben). Da gehört dann auch der mieterseitige Einbau der Heizung dazu.
Bladder 04.12.2010 17:59
Da der Dachboden, siehe Eingangsbeitrag, in die Wohnfläche aufgenommen ist und natürlich dafür Miete gezahlt wird, sehe ich nach wie vor den Vermieter in der Pflicht hier eine Heizmöglichkeit zu schaffen.
Wer diesen Dachboden ausgebaut hat, spielt doch eigentlich keine Rolle. Er gehört zur angemieteten Wohnung und damit an den Heizungskreislauf angeschlossen.
Ich sehe nur einen Ausweg für den Vermieter, wenn er diese Fläche im Mietvertrag ausgespart hätte und in der Heizkostenabrechnung völlig außer Acht läßt. Allerdings sehe ich das hier nicht so, da ja der Dachboden in die Miete mit einbezogen ist.
Toto1980 10.12.2010 18:24
Nochmal zur Info, der Dachboden wurde bereits durch den Vormieter ausgebaut und vom Vermieter auf Grund dessen, das kleine Dachfenster aus und ein großes Veluxnotausstiegsfenster eingebaut.