Ghostraider
Bei einer Wohnungsaufgabe ist nicht unbedingt eine Abnahme notwendig sowie auch keine Übergabeprotokoll Pflicht ist.
Sie sollten mit Zeugen, keine Familienangehörige, sondern Freunde oder Bekannte und einem Fotoapparat die Wohnung selbst abnehmen und dies dem Vermieter mitteilen.
Außerdem sollten Sie zusehen das pünktlich zum Kündigungsfristende die Schlüsselübergabe stattgefunden hat damit der Vermieter Ihnen nicht noch was anhängen kann.
Ob noch Renovierungen laut Mietvertrag noch getätigt werden müssen kann man ohne Kenntnis der Schönheitsreparaturklausel nicht sagen.
Gruß
ghost