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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Prostituierte/Nachbarwohnung

In der Nachbarwohnung arbeitet eine Prostituierte. Der Mieter fühlt sich durch das ständige Klingeln der Kunden gestört. Dieses beginnt bereits um 10.00 Uhr und dauert bis weit in die Nacht hinein. Zudem irren die Freier auf der Suche nach der Wohnung immer im Hausflur herum und klopfen irrtümlich an fremden Wohnungstüren an, um dort Einlass zu finden. Diese Störungen bringen Ihnen eine Mietminderung von 20 % der Bruttomiete ein (AG Wiesbaden, Urteil v. 10.2.1998  92 C 3285/97  28 , WM 1998, S. 315).

Ein nach Mietereinzug eröffnetes Fensterbordell in einer in der Nähe der Herbertstraße gelegenen Mietwohnung berechtigt die Mitmieter nicht zur Mietminderung. Denn dadurch werden die übrigen Mieter nicht im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt.

Zumal das Etablissement einen eigenen Eingang hatte und damit die Gefahr, dass andere Mieter oder deren Kinder Kunden im Treppenhaus begegnen könnten, fast ausgeschlossen war. Zudem müssten die Mitmieter damit rechnen, Prostituierte als Mitmieter zu bekommen, weil die Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Herbertstraße und zu einem anderen stadtbekannten Rotlichtviertel lag (AG Hamburg, Urteil v. 22.2.2002  47 C 666/00, WM 2002, S. 264).
Stichwörter: prostituierte + nachbarwohnung

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