Ghostraider
Wo hast Du die Bude gemietet in einem Stundenhotel? ? ?
Ich denke mal das dieser Passus im Mietvertrag sittenwidrig ist.
Du bezahlst für die Hütte Miete und kannst soviel Besuch empfangen und über Nacht halten wie Du willst ohne das die Eintritt bezahlen müssen.
Ich würde mal ganz schnell zum Anwalt gehen und diesen mal den Mietvertrag durchlesen lassen oder hier in "Frag einen Anwalt" für wenige Cent mal vorlegen.
Gruß
ghost