fin
Die Kosten für den Hausmeister müssen im Mietvertrag vereinbart sein. Es gilt nur, was hier schwarz auf weiß steht. Hausmeisterkosten dürfen nur für immer wiederkehrende, regelmäßige Arbeiten in Rechnung gestellt werden. Wenn dieser in einem Jahr mal mehr macht, verputzt etc., so darf das den Mietern nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Zahlen müssen Sie natürlich für die 2 Monate, an denen Ihr Mann verhindert war. Ansonsten fallen Kosten für die Gartenpflege weg wenn man das selbst erledigt. Muß aber im Mietvertrag vereinbart sein.
Die Sache mit dem Keller ist natürlich dumm gelaufen. Handelt es sich um Ihren mitgemieteten Kellerraum, so darf der Vermieter diesen sowieso nur im Notfall betreten. Sie hätten daher die Mithilfe seines Angestellten ablehnen können und das alleine wieder in Ordnung bringen können.
Beim nächsten Mal sind Sie dann schlauer.
Alja
Hallo Fin,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist aber trotzdem noch einiges unklar. Sie schreiben, dass der Vermieter mir für die 2 Monate die Kosten für Gartenpflege umlegen darf. Das verstehe ich schon, ist auch im Mietvertrag so festgelegt nur erscheinen mir die Kosten die dafür angesetzt werden als zu hoch. Weder ich, noch der Vermieter können ja belegen, wieviel der Arbeit in Instandsetzung und wieviel in Gartenpflege geflossen sind, da sein Angestellter alle Arbeiten zusamenfassend notiert hat (siehe Beispiel im obigen Text). Und in 8 Wochen neben den ganzen Renovierungsarbeiten, die erledigt wurden noch ca. 120 Stunden nur für Gartenpflege erscheint mir schon ganz schön viel.
Zum 2. habe ich mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt. Wir wohnen in einer Wohnanlage bestehend aus 3 Mietshäusern mit jeweils 4 Parteien. Der Wasserschaden ist nicht bei mir im Haus passiert, sondern im Nachbarhaus. Mein Mann, ich und alle Mieter des betroffenen Hauses haben mitgeholfen den Keller zu reinigen, der auf gesamter Grundfläche das sind ca. 150 qm 50 cm hoch unter Schlamm stand. Das war ohne weitere Hilfe gar nicht möglich. Reinigungsarbeiten sind lt. Mietvertrag von den Mietern zu erledigen. In den 40 Stunden, die für den Angestellten des Vermieters berechnet werden finden sich auch Position wie Schlamm, Müll entsorgt, Fassade gereinigt, Fassade wieder neu streichen, Schutt entsorgt. Keiner der anderen Helfer hat Geld oder ein Dankeschön bekommen.
Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten, da der Vermieter die Kosten (Allein unsere Nachzahlung beträgt ca. 500 €) in den nächsten Tagen abbucht.
Vielen Dank für die Hilfe
fin
Grundsätzlich müssen Sie nicht zahlen was Verputzen, Fenster wechseln, Fassade streichen und Mietinteressenten durch die Wohnung führen betrifft.
Sehen Sie genau nach was hier aufgeführt wird. Mieter zahlen niemals wenn Mietinteressenten eine Wohnung gezeigt wird. Das Verputzen etc. gehört zu den Instandhaltungsmaßnahmen und dafür ist einzig und allein der Vermieter zuständig. Das darf nicht umgelegt werden!
Dumm ist natürlich wieder, dass Sie einem Abbuchungverfahren zugestimmt haben. So etwas sollte man nicht machen.
Wenn unrechtens abgebucht wird sind Sie erst mal Ihr Geld los und müssen das dann zurückfordern.
Den Schlamm entsorgen im Keller des Nachbarhauses kann Ihnen nicht berechnet werden, wenn das garnicht Ihr Keller ist!! Es sei denn, S i e hätten den Keller im Nachbarhaus mitgemietet.
Die Kosten für die Gartenpflege kann kein Außenstehender beurteilen, da niemand weiß ob der Gärtner tatsächlich 120 Stunden gearbeitet hat nur im Garten. Der Vermieter muß den Mietern hierüber aber eine Gehaltsabrechnung des Hausmeisters/Angestellten vorzeigen können. Dazu sind Sie berechtigt.
Alja
Danke für die Tipps, ich glaube aber ich muss doch zu einem Anwalt gehen, da unser Vermieter schon immer alle Nebenkosten auf alle 3 Wohnhäuser umlegt und sagt, dass er das so machen kann und darf und wir deshalb auch alle für den Wasserschaden aufkommen müssen und deshalb auch Instandsetzungskosten zahlen müssen, da ja diese durch den Wasserschaden nötig wurden.
Viele Grüße