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Sahara hat diese Frage gestellt
Hallo!

Habe schonmal eine Frage gestellt, da ging es darum, ob ich einen Nachmieter stellen muss oder nicht. Ich habe Ende Dezember die Wohnung gekündigt, da ich es mit meinem Mitbewohner nicht mehr ausgehalten habe. Als Antwort wurde mir erklärt, dass ich nach der 3-monatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus bin. Ich hätte zwar die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen, der die Miete weiterzahlt, damit ich schon früher als in 3 Monaten raus kann. ABER ICH BIN NICHT VERPFLICHTET EINEN NACHMIETER ZU SUCHEN!!!! Ist das richtig? Weil mein Vermieter doch tatsächlich gemeint hat, dass er mir solange die Kaution nicht zurückgibt, bis ein Nachmieter gefunden worden ist!!! Er meint, dass diese 3-monatige Kündigungsfrist nichts mit einem Nachmieter zu tun hat, und dass ich verpflichtet bin jemanden zu finden. Deshalb will er, dass der Nachmieter mir die Kaution gibt, da er ja dann im Vertrag drin ist. Ich will aber nicht NOCHMAL meinen (ehemaligen) Mitbewohner fragen, ob er schon einen Nachmieter für mein Zimmer gefunden hat, weil ich nicht mehr mit ihm reden will und ER ja der Grund für den Auszug ist. Im Moment wohnt in meinem Zimmer ein Zwischenmieter, er bleibt aber nur bis Mitte März (er macht in Mainz ein Praktikum, weshalb er eine Wohnung gebraucht hat). Dann habe ich noch 2 Wochen Zeit um auszuziehen und ab dem 1. April bin ich (nach der 3-mon. Kündigungsfrist) raus aus dem Vertrag. MUSS ich denn nun trotzdem einen Nachmieter finden oder nicht??? Mein ehemal. Mitbewohner wollte das tun, aber ihn will ich nicht fragen. V.a. finde ich es eine Unverschämtheit (falls ich tatsächlich keinen Nachmieter finden muss), dass der Vermieter mir die Kaution nicht geben will!!!

Bitte um Antworten, bin grad etwas verzeifelt.

Schonmal vielen Dank!
Stichwörter: kaution + kündigungsfrist + nachmieter

10 Kommentare zu „Vermieter verweigert die Rückgabe der Kaution, solange kein Nachmieter gestellt worden ist”

Susanne Experte!

Grundsätzlich: Der VM soll seine Pflichten nicht auf die Mieter abwälzen. Der Vertrag und damit die Kautionsvereinbarung besteht mit dem Vermieter und nicht mit dem Nachmieter.

Falls Du mit Deinem ehemaligen Mitbewohner gemeinsam Hauptmieter des Vertrages bist, kannst Du den Vertrag schon mal gar nicht kündigen. Kündigen können nur beide Hauptmieter gemeinsam. Demnach kannst Du aber, falls sich Dein ehemaliger Mitbewohner geweigert hat, den auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, wobei Deine Chancen sehr gut stehen. Hast Du also eine Kündigung mit lediglich Deiner Unterschrift an den Vermieter geschickt, obwohl Ihr beide im MV steht, ist diese Kündigung nichtig. (hier wird Dir niemand etwas anderes erzählt haben)
Auf Dein Ansinnen hat Dir möglicherweise der Vermieter angeboten, Dich als Hauptmieter aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn Du einen Nachmieter stellst. Demnach hast Du bist zur Stellung des Nachmieters auch die anteilige Miete zu bezahlen.

Sahara

Also mein Mitbewohner und ich haben 2 getrennt Verträge. Und der Mitbewohner hat mich quasi aus der Wohnung rausgeeckelt, er wollte ja, dass ich ausziehe. Deshalb haben wir müdlich vereinbart, dass er einen Nachmieter sucht. Aber bis jetzt ist dahin noch nichts passiert. ich habe ihn auch dran erinnert, dass er noch kemanden finden muss. Aber da kam nichts zurück. Und ich will nicht mehr mit ihm reden. Da wir 2 getrennt Verträge haben: heißt das jetzt, dass ich ab Anfang April aus dem Vertrag raus bin und auch keinen Nachmieter stellen muss?

Susanne Experte!

Genau! Das ist zwar selten, aber nicht ungewöhnlich und genau das, was ich für eine WG vorziehen würde aus genannten Gründen.
Da Du einen separaten Vertrag hast, den ordentlich und fristgerecht gekündigt hast, bist Du ohne Nachmietergestellung raus. Das wäre grundsätzlich nur das Problem des VM.
Dem VM kannst Du aber auch mitteilen, dass Du ihm gern schriftlich Deinen Grund zum auszug nennst, ggf. stünde ihm dann für die Zeit der Nichtvermietung Schadenersatz zu, wenn der andere Mieter Dich rausgeeekelt hat.
Der VM kann sich aber mit der Kautionsabrechnung bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit lassen. Falls er keine anderen Forderungen mehr geltend macht und die Übergabe auch problemlos war steht der Kautionsauszahlung nichts mehr im Weg. Du solltest des VM schriftlich abmahnen, wenn sich nichts tut musst Du halt zum Rechtsanwalt. (die Kosten müssen dem VM dann aber auch in REchnung gestellt werden!)

Ghostraider Experte!

Es ist so, wenn Du gekündigt hast und es wurde mit dem Vermieter abgesprochen oder schriftlich festgelegt das Du die Kündigungsfrist verkürzen kannst wenn Du einen Nachmieter findest, kannst Du einen suchen und brauchst ab dem Zeitpunkt wo dieser den neuen Mietvertrag unterschreibt oder in Deinen einsteigt keine Miete mehr bezahlen.

Das dein Mitmieter für Dich einen Nachmieter sucht kannste vergessen, dazu ist er auch nicht verpflichtet auch wenn er es dir versprochen hat.
Sowas sind leere Worte.

Solltest Du keinen Nachmieter finden gilt die drei monatige Kündigungsfrist und Du musst weiter bis zum Ende der Frist Miete zahlen.

Soweit wird ja jetzt alles klar sein.
Der Vermieter hat das Recht die Kaution bis Ende der Kündigungsfrist festzuhalten.
Er kann sogar einen Teil der Kaution in Höhe einer zu erwartenden Nachzahlung oder in Höhe eines zuletzt ausgezahltem Guthaben von der Nebenkostenabrechnung bis zu 6 Monate zurück halten. Den Rest der Kaution hat er sofort auszuzahlen.

Der Vermieter hat auch kein Recht die Kaution solange zurück zuhalten bis Du einen Nachmieter gefunden hast, denn dazu bist Du nicht verpflichtet.
Da muss er sich schon selbst drum kümmern.
Schreibe den Vermieter an und bitte Ihm die Kaution bei Schlüsselübergabe auszuzahlen.
Wenn nicht holst Du dir das Geld über den Klageweg.

Gruß
ghost

Sahara

OK, vielen Dank für die Antwort!. Es ist eigentlich so, dass ich 2 Verträge habe. Bei dem einen haben wir zusammen unterschrieben und ich hab nochmal selbst einen gemacht. Weiß ehrlich gesagt schon gar nicht mehr warum...

1) Wenn er sich auf den Vertrag beruft, auf dem wir beide stehen, dann hat mein Mitbewohner doch schon dadurch in die Kündigung eingewilligt, als er mich rausgeekelt hat, oder?

2) Da die Wohnung von jedem Mieter einzeln bezahlt wird und auch als WG gesehen wird (der Vormieter vor mir ist ja auch allein ausgezogen) und ich auch einen einzelnen Vertrag habe, muss doch mein Mitbewohner gar nicht schriftlich eingewilligt haben, oder? Außerdem hat der Vermieter die Kündigung ja schon angenommen...

3) Könnten sie mir die Paragraphen nennen, in dem das mit den 3-mon. Kündigungsfristen und dem Nachmieter stellen rklärt ist?

Nochmal Danke!

Sahara


OK, vielen Dank für die Antworten! Es ist eigentlich so, dass ich 2 Verträge habe. Bei dem einen haben wir zusammen unterschrieben und ich hab nochmal selbst einen gemacht. Weiß ehrlich gesagt schon gar nicht mehr warum...

1) Wenn er sich auf den Vertrag beruft, auf dem wir beide stehen, dann hat mein Mitbewohner doch schon dadurch in die Kündigung eingewilligt, als er mich rausgeekelt hat, oder?

2) Da die Wohnung von jedem Mieter einzeln bezahlt wird und auch als WG gesehen wird (der Vormieter vor mir ist ja auch allein ausgezogen) und ich auch einen einzelnen Vertrag habe, muss doch mein Mitbewohner gar nicht schriftlich eingewilligt haben, oder? Außerdem hat der Vermieter die Kündigung ja schon angenommen...

3) Könnten sie mir die Paragraphen nennen, in dem das mit den 3-mon. Kündigungsfristen und dem Nachmieter stellen erklärt ist?

Nochmal Danke!

Susanne Experte!

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Hier steht, dass der Mieter 3 Monate Kündigungsfrist hat, das hör sich so an:
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Das mit dem Nachmieter steht natürlich nicht im Gesetz, da Du nicht verpflichtet bist, eine zu stellen. Die können da ja nicht noch reinschreiben, was man nicht muss.
Fakt: der Mieter kann ohne Grund unter Einhaltung der genannten Frist kündigen. Der Mietvertrag ist beendet und damit basta.
Wenn der VM auf einen Nachmieter besteht, soll er Dir sagen, wo das steht. Neue Idee: hast Du das ggf. in Deinem Mietvertrag vereinbart?

Sahara

Eben nicht!

Da steht nur drin, dass sich die Kündigungsbestimmungen an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten haben. Das ist also geklärt. Aber wie stehts wegen den 2 Verträgen...?

Susanne Experte!

Würde ich so sagen: der letztdatierte ist gültig.

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