Berthelstal 16.06.2010 14:46
1. Zuerst immer alles ohne Anwalt.
2. Kündigen Sie unter Hinweis auf § 569 BGB.
corle 16.06.2010 16:08
Danke für die Antwort.
War gerade beim Vermieter und ihm gesagt das ich Fristlos kündige und nicht einziehen werde. Er hat es akzeptiert.
Aber er will 1 Monatsmiete / Kalt einbehalten. 300€.
Er DENKT ich habe noch 3 Monate Kündigungsfrist habe.
Stimmt das kann ich nicht sofort Kündigen? Habe ich noch 3 Monate Kündigungsfrist.
Er weiß es auch nicht,er muss sich noch informieren.
Balkonexperte 16.06.2010 16:12
Die Gesundheitsgefährdung müssen Sie sich aber vom Gesundheitsamt bestätigen lassen, sonst wird das nichts mit der fristlosen Kündigung vor Einzug.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html
Balkonexperte 16.06.2010 16:13
Fristlos bedeutet sofort. Fristgerecht würde 3 Monate bedeuten.