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corle hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir haben eine neue Wohnung gemietet ab den 15. 06.2010. die Besichtigung war ,als noch der alte Mieter da wohnte. Die Besichtigung war sehr flüchtig und schnell.
Als wir die Wohnungsschlüssel erhalten haben sind wir alleine ohne vermieter in die wohnung und haben uns die Wohnung zum ersten mal ohne Möbel gesehen.
Der Vermieter konnte nicht kommen. Als wir angefangen haben die alten Tapeten abzureissen haben wir in 2 Zimmern Schimmel entdeckt. In den ecken des Raumes und ca. 50 cm hoch. Ein Familienmitglied ist gegen Schimmel allergisch. Wir kennen das mit Schimmel von unsere alte Wohnung.

Kaution bezahlt: 1000€

Meine Frage : kann ich aus dem Vertrag rauskommen in dem ich Fristlos kündige, mit der Begründung §569 BGB.ußerordentliche Kündigung aus „wichtigem Grund“, wenn der Mieter zum Beispiel wegen bis dahin nicht bekannten Baumängeln beim Einzug eine erhebliche Gesundheitsgefährdung befürchten muss.

bitte um euern Rat . Eilig.

Mus ich einen Anwalt einschalten oder geht es auch ohne.

Danke schonmal.

4 Kommentare zu „Schimmel in neue Wohnung”

Berthelstal Experte! 16.06.2010 14:46

1. Zuerst immer alles ohne Anwalt.

2. Kündigen Sie unter Hinweis auf § 569 BGB.

corle 16.06.2010 16:08

Danke für die Antwort.

War gerade beim Vermieter und ihm gesagt das ich Fristlos kündige und nicht einziehen werde. Er hat es akzeptiert.

Aber er will 1 Monatsmiete / Kalt einbehalten. 300€.
Er DENKT ich habe noch 3 Monate Kündigungsfrist habe.
Stimmt das kann ich nicht sofort Kündigen? Habe ich noch 3 Monate Kündigungsfrist.
Er weiß es auch nicht,er muss sich noch informieren.

Balkonexperte Experte! 16.06.2010 16:12

Die Gesundheitsgefährdung müssen Sie sich aber vom Gesundheitsamt bestätigen lassen, sonst wird das nichts mit der fristlosen Kündigung vor Einzug.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html

Balkonexperte Experte! 16.06.2010 16:13

Fristlos bedeutet sofort. Fristgerecht würde 3 Monate bedeuten.

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