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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Dicke Luft durch nachbarlichen Dunstabzug



Berlin (DAV). Küchendünste durch einen Wanddurchbruch direkt zum Nachbarn zu führen ist nicht erlaubt, stellte das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Urteil vom 12. August 2004 (Aktenzeichen: 2Z BR 148/04) fest.

In dem von der Deutsche Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte ein Wohnungseigentümer in der dem Durchgang zweier Einfamilienhäuser zugewandten Mauer eine circa zehn mal zehn Zentimeter große, mit einem Gitter versehene Öffnung für einen Dunstabzug angebracht. Durch diese wurden seine Küchendünste direkt in seinen und den des Nachbarn gehörenden Durchgang geblasen. Der Nachbar verlangte dann die Unterlassung der Nutzung des Abzugs.

Das Gericht rümpfte die Nase und stellte fest, dass durch die Öffnung der Außenentlüftungsanlage Essensgerüche und Dämpfe konzentriert aus der Küche des Wohnungseigentümers gezogen und in das gemeinschaftliche Eigentum, also auch dem des Nachbarn, geblasen würden. Eine solche Zuführung von Gerüchen sei unzulässig und stelle eine wesentliche Beeinträchtigung dar, durch die den anderen Wohnungseigentümern Nachteile erwachsen würden. Diese gingen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus. Der Nachbar kann also die Unterlassung der Nutzung der Außenentlüftungsanlage und deren Verlegung verlangen.
Stichwörter: dicke + dunstabzug + luft + nachbarlichen

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