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ExHailander hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich hätte eine Frage bzgl. folgender Problematik. Die von mit angemietete Wohnung beinhaltet u.a. eine Einbauküche mit entsprechenden Elektrogeräten.

Vom 12.01.2009 bis 20.01.2009 war aufgrund bauseitiger Mängel (Ein Teil des Abflusssystems der Wohnung befindet sich nicht unter der Erde, sondern an der freien Luft) der Abfluss meiner Küche eingefroren, woraufhin sich ein Abwasserrückstau ergab, der sich in Form einer kleinen Überschwemmung (Überlauf des Spülbeckens und der Spülmaschine) bemerkbar machte. Daraufhin verständigte ich einen Klempner, der mir eben diese Diagnose stellte und nicht weiterhelfen konnte. Nachdem am 20.01.2009 der Abfluss offensichtlich wieder aufgetaut war, nahm ich die Spülmaschine wieder in Betrieb, woraufhin ich wiederum ein Wasserproblem in der Küche hatte. Offensichtlich wurde die Maschine aufgrund des Abwasserrückstaus beschädigt. Diesen Mangel hat inzwischen der Kundendienst des Herstellers behoben.

Nun sind inzwischen Kosten für den Klempner und den Kundendienstservice angefallen, die ich alle selbst begleichen musste.

Klempner: 23,80 Euro
Kundendienst: 101,15 Euro
Gesamt: 124,95 Euro

In meinem Mietvertrag befindet sich einen Klausel §18 – Kleinreparaturen. Beziehen sich die 50,00 Euro für Bagadellschäden auf die Einzelrechnung oder auf den Gesamtschaden und die Folgen daraus?

Meine Fragen hierzu: Muss ich für die, durch die eingefrorene Abwasserleitung entstandenen Schäden aufkommen? Kann ich die Kosten, falls diese auf den Vermieter zurück fallen, von der nächsten Mietzahlung subtrahieren?

Vielen Dank und viele Grüße

1 Kommentar zu „Baumangel mit Folgeschaden ”

User75142 Profi 30.01.2009 00:22

Das Problem wird sein, dem Vermieter nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um bauliche Mängel handelt. Das kann fürs Gericht nämlich schwer ein Handwerker, sondern eher nur ein vereidigter Gutachter bezeugen. Und der kostet viel Geld! Ich denke, der richtige Weg wäre (gewesen), den Mangel an der Wohnung schriftlich anzuzeigen und zu verlangen, dass der Mangel innerhalb einer bestimmten Frist abgestellt wird. Sonst kann Mietminderung geltend gemacht werden (wie hoch kann wahrscheinlich nur ein Anwalt oder Google klären). Die Klempnerrechnung hättest Du so wahrscheinlich schnell wieder drin, denn die ist die einzige, die du im Zweifelsfall bezahlen müsstest (um diese nicht zu zahlen müsste der Gutachter her, wenn der Vermieter den Mangel nicht einsieht).
Es geht bei einem Schaden nicht um den Gesamtbetrag, sondern um die einzelne Handwerkerrechnung. Und die darf in Deinem Fall 50,00 Euro nicht übersteigen. Dann müsstest Du sogar nicht mal anteilig etwas bezahlen. Wenn Du einen guten vermieter hast, behebt er den Mangel vor dem nächsten Frost. Die Frage ist halt nur: Wusste der Vermieter von dem Problem oder hast Du den Kundendienst selber gerufen? Dann wird der Vermieter unter Umständen sagen, dass er die Kosten nicht übernimmt, weil er den Schaden hätte sehen, oder eigene Handwerker hätte beauftragen wollen...

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