User75142 30.01.2009 00:22
Das Problem wird sein, dem Vermieter nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um bauliche Mängel handelt. Das kann fürs Gericht nämlich schwer ein Handwerker, sondern eher nur ein vereidigter Gutachter bezeugen. Und der kostet viel Geld! Ich denke, der richtige Weg wäre (gewesen), den Mangel an der Wohnung schriftlich anzuzeigen und zu verlangen, dass der Mangel innerhalb einer bestimmten Frist abgestellt wird. Sonst kann Mietminderung geltend gemacht werden (wie hoch kann wahrscheinlich nur ein Anwalt oder Google klären). Die Klempnerrechnung hättest Du so wahrscheinlich schnell wieder drin, denn die ist die einzige, die du im Zweifelsfall bezahlen müsstest (um diese nicht zu zahlen müsste der Gutachter her, wenn der Vermieter den Mangel nicht einsieht).
Es geht bei einem Schaden nicht um den Gesamtbetrag, sondern um die einzelne Handwerkerrechnung. Und die darf in Deinem Fall 50,00 Euro nicht übersteigen. Dann müsstest Du sogar nicht mal anteilig etwas bezahlen. Wenn Du einen guten vermieter hast, behebt er den Mangel vor dem nächsten Frost. Die Frage ist halt nur: Wusste der Vermieter von dem Problem oder hast Du den Kundendienst selber gerufen? Dann wird der Vermieter unter Umständen sagen, dass er die Kosten nicht übernimmt, weil er den Schaden hätte sehen, oder eigene Handwerker hätte beauftragen wollen...