forsetis 01.04.2012 19:44
Wenn 2 Personen einen Mietvertrag abschließen, kann sich eine Person nicht nach Belieben aus- und eintragen lassen.
Den Rest lasse ich offen, denn das betrifft nicht mehr Mietrecht sondern ist Knatsch zwischen 2 Personen, die es nicht mehr miteinander können/wollen. Oder wollen Sie sich prügeln bis Blut kommt?
SuperAmy 01.04.2012 19:58
Ja aber es ist passiert. Ich habe mich austragen lassen und zwei Jahre später wieder eintragen lassen.
Zählt das nicht?
Mein Freund meint, die Vermieter hätten IHN weil er alleine im Mietvertrag stand, fragen müssen ob ich mich wieder eintragen lassen darf.
Berthelstal 01.04.2012 22:27
Ausziehen muß gar keiner. Der Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. So ist die Lage.
Rein in die Kartoffeln, dann wieder raus. So geht das nicht und war wuohl Blauäugigkeit unterster Stufe.