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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe am 29.12.05 eine Kündigung zum 31.03.2006 auf Eigenbedarf bekommen.
Ich hole mal etwas weiter aus.....

Meine Familie (Frau im 8. Monat (schwanger) und Sohn 5 Jahre) und ich wohnen in dieser Wohnung seit Juli 04, welche früher mal ein Stall war.

Wir haben seit dem Einzug nasse Innenwände im Kinderzimmer und im Flur.
Es wurde einiges versucht die Wände trocken zu bekommen, doch so richtig gholfen hat nix.
So das wir uns im August letzten Jahres dazu entschlossen haben,uns eine neue Bleibe zu suchen.
Das stellte sich jedoch als ziemlich schwierig heraus,so daß wir bis heute noch keine passende 4-Zimmer Wohnung gefunden haben.
Wie das so auf nem Dorf ist ,spricht es sich früher der später herum,daß wir auf der Suche nach ner Wohnung waren/sind.
Die Frau von unserem Vermieter (wohnt nebenan im eigenen Haus),sprach uns also darauf an.
Wir antworteten das es stimme.
Soweit-sogut.
Nun kam am letzten Donnerstag die eine Tochter vom Vermieter an und gab uns also die Kündigung(nicht einmal selbst kam er )und meinte sie wäre auch aus ihrer Wohnung gekündigt worden und müsse nun jetzt in unsere Wohnung zum 31.03.06!

Leute, daß schaffen meine Familie und ich net in der Zeit !

Ach,ich mach keine Mietminderung wegen der Wände ,packe beim Beheben der mögliche Ursachen mit an,machte aus der Wohnung wieder eine bewohnbare Wohnung etc,etc,etc. und dann Sowas!!!!


Kennt sich jemand mit der rechtlichen Seite aus, oder hat jemand so etwas Ähnliches mal durchgemacht oder hat eine kleine "Hilfestellung"?
Können Die uns so einfach auf die Strasse setzen?

Danke im Voraus und schoenen Gruss
Martin

4 Kommentare zu „Wohnungskündigung bekommen -> Eigenbedarf!”

neuer Experte!

Hallo Martin,

hast du die Kündigung schriftlich erhalten oder hat dir das die Tochter des Vermieters "Mündlich Überbracht " ?

Frist scheint in Ordnung zu sein, es gilt ja:

Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen
unter fünf Mietjahre drei Monate
ab fünf Mietjahre sechs Monate
ab acht Mietjahre neun Monate

Auf jedenfall muß im Kündigungsschreiben ein Grund angegeben sein, einfach zu Schreiben "wegen Eigenbedarf" genügt auf jedenfall nicht !

Der Eigenbedarf muß zu dem Zeitpunkt bestehen, in dem die Kündigung ausgesprochen wird; er muß auch noch zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung gegeben sein. Zu diesem Zeitpunkt muß demnach der Vermieter die Wohnung "benötigen". !

Der Vermieter muss vernünftige und nachvollziehbare Gründe nachweisen können, um seinen Wunsch nach Eigenbedarf an der Wohnung durchzusetzen.

Der persönliche Wunsch des Vermieters in der noch vermieteten Wohnung zu leben reicht allein nicht aus, um Eigenbedarf geltend zu machen. Auch wenn im selben Haus eine andere vergleichbare Wohnung leer steht, wird eine Eigenbedarfskündigung nicht durchzusetzen sein. Und: Ist in dem Haus eine andere, für den Mieter geeignete Wohnung frei geworden, muss der Vermieter dem Mieter diese Wohnung als Ersatzwohnung anbieten!

Wie bei jeder Kündigung eines Mietverhältnisses muss auch die Eigenbedarfskündigung schriftlich erfolgen. Die Gründe für den Eigenbedarf müssen hierbei angegeben werden und für den betroffenen Mieter nachvollziehbar sein, d.h. der Vermieter muß den konkreten Sachverhalt erläutern, der zur Kündigung des Mieters führt. Die Kündigung selbst kann nur fristgerecht, also mit den nach dem Gesetz geltenden Kündigungsfristen, erfolgen.

Achtung : Täuscht der Vermieter Eigenbedarf als Kündigungsgrund nur vor, macht er sich gegenüber dem Mieter schadenersatzpflichtig.
Der Mieter kann dann u. U. vom Vermieter die Umzugskosten, die höhere Miete für die neue Wohnung, Renovierungskosten und evtl. gezahlte Maklerprovisionen verlangen.

Und noch als Tip:

Sollten noch Mängel in der Wohnung sein, z.B. nasse Wände, Schimmel usw. dann noch Druck machen, wenn der Vermieter die Mängel nicht beheben kann, Miete kürzen, bzw. mit dem Vermieter Reden "Kündigungsfrist verlängern, bis Sie eine neue passende Wohnung gefunden haben - oder Sie kürzen/halten die Miete wegen den Mängel zurück - ich denke, dann läßt der Vermieter mit sich Reden !"

Auf jedenfall schnellmöglich Ausziehen, das ist und wird auch keine gute Mietsituation mehr geben, Mieter - Vermieter Streit ist nicht gutes ...

Gruß

MartinR

Hallo neuer,
danke für deine Antwort.
Die Kündigung wurde uns persönlich in schriftlicher Form übergeben.
Es steht nur drin "Kündigung wegen Eigenbedarf", mehr nicht.
Und wir wollen ja auch so schnell wie möglich aus der Wohnung raus.
Nur kann man sich ja vorstellen,daß ein Aus-/Umzug mit ner schwangeren Frau oder ggf. mit einem Neugeborenen nicht so leicht zu realisieren ist.
Und wir wollen uns ja vom Platz etc. verbessern.

Gruss
Martin

neuer Experte!

hallo nochmals,

wie schon voher im Text beschrieben, genügt es nicht, das in der Kündigung steht "Kündigung wegen Eigenbedarf", der Grund usw. muß genau Beschrieben werden, Sie als Mieter müssen da genau "Durchschauen" können... solange ist die Kündigung nicht Wirksam.

Wenn Ihre Frau Schwanger ist, könnte man auch noch "Soziale Härte" oder so "Einwerfen", auf jedenfall brauchen Sie auf diese Kündigung nicht zu Reagieren, diese ist einfach Nichtig.

Wenn der Vermieter keinen Richtigen Grund angibt, bleibt Ihnen wohl noch mehr Zeit um nach einer geeigneten Wohnung zu suchen.

Ich hoffe, Sie finden in Kürze eine Neue und hoffentlich bessere Wohnung.

Gruß

Franky76

Hallo,

auch uns hats wegen Eigenbedarf erwischt. Allerdings lässt sich mit dem neuen Eigentümer reden. Das ist unser Nachbar, der wegen einem Härtefall Eigenbedarf angekündigt hat. Sein Vater wäre krank, den er zu sich holen will. Wir haben glücklicherweise auch schon eine Wohnung gefunden. Die Kosten die auf uns zukommen gehen aber in die tausende. Wri brauchen auf jeden Fall eine neue Küche da die jetzige nicht mehr umzugsfähig ist, und einen Schlafzimmerschrank. Er bot uns an, da die Zeit drängt uns einen gewissen Betrag zukommen zu lassen, den ich aber nach jetziger Prüfung zu wenig finde. Er bietet uns € 6.500,- an. Ichstelle mir aber wesentlich mehr vor, da mal von den tatsächlichen Möbelkosten auch noch andere Kosten für Umzugsfirma, Ummeldungen, etc. anfallen. Ich habs mir ja nicht ausgesucht auszuziehen. Findet Ihr auch, daß ich da beim Preis noch was machen sollte. Ansonsten halt die gesetztliche Kündigungsfrist einhalte. Er bot auch an, daß wir a) nicht Renovieren müssten und b() er die restliche Miete mit dem jetzigen Vermieter abklärt.

Danke für Hilfe.

Gruss

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