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spionator hat diese Frage gestellt
eigenbedarfskündigung zum 1 märz

hallo kann wir wer helfen habe folgendes problem, ich habe eine eigenbedarfskündigung zum 1 märz habe zwar schon eine neue wohnung kann die aber erst zum 1 mai beziehen.habe ich erst heute erfahren der vermieteter besteht aber darauf das ich zum 1 märz ausziehe. er will renovieren. weil sein sohn einziehen will, und er meinte er hat schon die handwerker bestellt.er meinte ich soll raus und solange in ein wohnheim gehen das will ich auf keinen fall.habe auch nicht so viel geld .was kann ich tun .oder was kann mein vermieter machen wenn ich sage das ich nicht ausziehe ,erst wenn ich kann in die neue wohnung . das sind 2 monate kann ich die aussitzen ohne probleme. hoffe auf antworten danke noch mal.

2 Kommentare zu „eigenbedarfskündigung zum 1 märz”

forsetis Experte! 12.02.2014 13:57

Ohne zu wissen, ob diese Eigenbedarfskündigung überhaupt einer rechtlichen Prüfung standhält, ist eine Antwort kaum möglich. Der Vermieter hat die Möglichkeit bei korrekter Kündigung die Räumung der Wohnung zu betreiben. Das würde bedeuten, dass sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen wären.

Die Sache mit einem Wohnheim o.ä. wäre die beste Lösung, denn zu sagen, dass man das nicht will, hat noch niemanden vor den Anwaltskosten bewahrt.

Alanne 16.02.2014 19:15

Wenn Sie hier nicht mehr Fakten liefern, dann siehe Vorschreiber!

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