forsetis 12.02.2014 13:57
Ohne zu wissen, ob diese Eigenbedarfskündigung überhaupt einer rechtlichen Prüfung standhält, ist eine Antwort kaum möglich. Der Vermieter hat die Möglichkeit bei korrekter Kündigung die Räumung der Wohnung zu betreiben. Das würde bedeuten, dass sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen wären.
Die Sache mit einem Wohnheim o.ä. wäre die beste Lösung, denn zu sagen, dass man das nicht will, hat noch niemanden vor den Anwaltskosten bewahrt.
Alanne 16.02.2014 19:15
Wenn Sie hier nicht mehr Fakten liefern, dann siehe Vorschreiber!