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Waschmaschine
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung gehört grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch. (AG Köln, Az. 207 C 221/00, aus: WM 6/01, S. 276) Unerheblich ist hierbei, ob eine für alle Mieter nutzbare Waschküche zur Verfügung steht.