Bladder 11.11.2011 07:40
Rechtlich gesehen könnte das die Vermieterin erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode, die Ihren Vertrag betrifft. Man kann natürlich auch eine böse Absicht dahinter vermuten. Es soll Vermieter geben, die mit geringen Nebenkosten locken und dann glauben, man könne ungestraft zuschlagen. Wenn dabei aber alles im erträglichen Rahmen bleibt und man als Mieter nichts gegenteiliges beweisen kann, sollte man zähneknirschend akzeptieren. Was überzahlt ist, wird ja bei der nächsten Abrechnung zurück fließen. Aber man sollte dann auch nicht vergessen, diese Abrechnung, mit Belegeinsicht, zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Zum Kabelanschluss kann man nur sagen: Der Mieter zahlt nur die Kosten, die im Mietvertrag vereinbart sind. Besonders dann, wenn man keinen Nutzen daraus zieht.
Berthelstal 11.11.2011 07:40
Wenn Sie noch keine Abrechnung erhalten haben, können Sie auch nicht von einer Erhöhung sprechen. Offensichtlich beziehen Sie sich auf eine Abrechnung des Vormieters. Diese ist für Ihr Anliegen tabu.
Bei einem neuen Mieter kann die monatliche Vorauszahlung sowieso nicht genau geschätzt werden. Die Höhe haben Sie mit Unterzeichnung des Mietvertrages so akzeptiert.
Erst nach Vorliegen der ersten Abrechnung kann dann eine Korrektur vorgenommen werden.
Der Kabelanschluß muß nicht explizit erwähnt werden, sofern auf die Zahlung von Nebenkosten laut Verordnung im Vertrag hingewiesen wurde.
Da Sie diesen Anschluß, glaube ich, auch genutzt haben sollte diese Frage eigentlich überflüssig sein.