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yothu hat diese Frage gestellt
Hallo.
Ich lebe als Einzelperson in einem Mehrfamilienhaus. In diesem Haus leben 2 weitere Einzelpersonen. Mit der letzten Nebenkostenabrechnung fordert der Vermieter nin von jedem etwa 700€ Nachzahlung und will auch die Miete entsprechend anteilig erhöhen. Der grund: Eine fast 7-fach erhöhter Wasserverbrauch (er entspricht nun dem Verbrauch im Haus meiner Schwester, in dem 16 Personen leben!). Der wird ja anteilig auf alle Mieter umgelegt. Wir können uns das alle nicht erklären. Unser Verbrauchsverhalten hat sich nicht geändert. Unseren Einspruch hat der Vermieter abgelehnt und uns die Abrechnungen der Stadtwerke in Kopie zugesendet. Dort erkennt man tatsächlich den Mehrverbrauch. Aber wodurch? Eine Nachbarin hatte im letzten Jahr einen Wasserrohrbruch, der spät entdeckt wurde. Wenn das der Grund für den Mehrverbrauch ist, wäre dann nicht die Hausratversicherung der Nachbarin verpflichtet den Mehrverbrauch zu zahlen? Was kann ich machen? Mein Verbrauchsverhalten hat sich definitiv nicht verändert! Könnte ein Fehler in der Wasseruhr vorliegen?

Vielen Dank schon einmal!

3 Kommentare zu „Exorbitante Nachzahlungsforderung”

Balkonexperte Experte! 21.05.2011 19:49

Einen Fehler in der Wasseruhr können Sie so gut wie ausschließen. Die zeigen eher zu wenig als zu viel an. Außerdem werden diese Zähler alle 6 Jahre von den den Stadtwerken ausgetauscht.

Alles weitere müssen Sie dann mit der Nachbarin, bzw. deren Versicherung abklären. Das ist dann nicht mehr Mietrecht.

Berthelstal Experte! 22.05.2011 05:41

Ihren Recherchen nach ist offensichtlich der Mehrverbrauch durch den Rohrbruch entstanden. Für die Verantwortlichkeit ist die Ursache bzw. der Verursacher festzustellen.
Wenn es ein ganz simpler Leitungsbruch war, ist der Eigentümer für den Schaden verantwortlich. Andere Ursachen könnten auch bei der Nachbarin zu suchen sein, dann wäre Sie verantwortlich; in keinen Fall also Sie als Unbeteiligter.
Bei 700 € wäre schon zu einen Anwalt zu raten.

yothu 22.05.2011 09:55

Herzlichen Dank schon einmal.
Wir werden gemeinsam einen Anwalt hinzuziehen.

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