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Milas hat diese Frage gestellt
Hallo,

vor kurzem zog ich aus dem "Hotel Eltern" aus da ich in einer anderen Stadt meine Ausbildung begonnen habe. Leider hatte ich starken Zeitdruck was die Wohnungssuche betraf und hab nach einigen Besichtigungen mit horrenden Mieten etwas gefunden das ich vom Azubigehalt zahlen kann.

Es handelt sich hierbei um eine alte Augenarztpraxis mit Einbauküche, Bad etc.
Soweit so gut nun habe ich jedoch ein paar Fragen da ich es mir nicht gleich mit meinem Vermieter verderben will und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Wohnung ist soweit möbiliert das noch Büromöbel darin stehen, also kein Bett, Schrank etc.
Das heißt für mich um mein Bett unterzubringen müsste Schreibtisch, Stuhl, Büroschrank etc. raus.
Ebenso in dem zweiten Zimmer das ich gern als Wohnzimmer hätte, nur steht da als "Raumteiler" ein wuchtiger Schrank in der Mitte.
Im Mietvertrag steht nichts von Möbeln, ebenso wenig im Übergabeprotokoll.

Kann ich meinen Vermieter einfach anrufen und sagen "Die Möbel benötige ich nicht, bitte holt sie ab?" oder muss ich sie einlagern ?
Was ist wenn ich feststelle das unter den Schränken kein Teppich ist und neuen verlege, müsste bei Auszug der alte wieder rein ?
Auch habe ich eine Abstellkammer (Bestandteil des Mietvertrages) in der noch weitere Möbelbestandteile meines Vermieters (Augenarzt der seine Praxis eben als Wohnung vermietet hat) drin stehen.
Kann ich hier ebenfalls sagen er soll sie leerräumen ?

Laut Nebenkosten zahle ich auch für Breitbandkabelanschluss. Nachdem ich nun überall gesucht habe kam raus ich habe garkeinen Anschluss in der Wohnung.
Müsste dies nicht verpflichtend sein wenn es im Mietvertrag steht und ich es zahle ?

Auch wurde unter "Sonstige Vereinbarungen" aufgeschrieben das ich die Wohnung bei Auszug weiss streichen müsste.
Ist dies überhaupt noch erlaubt ?
Aktuell sind die Wände beige und hellgelb so vom Arzt übernommen.
Interessanterweise steht bei "sonstige Vereinbarungen" "..Keine Endrenovierungsklausel (zb streichen bei Auszug) hier festlegen da diese im Widerspruch zu anderen Bestimmungen stehen kann und diese dann unwirksam macht"
Ebenso das rauchen vertraglich nicht erlaubt sei und ich den Vorhof inkl Strasse von Schnee räumen müsste. Das Pärchen das im Erdgeschoss wohnt muss dies laut Auskunft nicht tun "da ja mit knapp 60 Jahren schon zu alt für".
Bleibt es also wirklich an mir hängen ?

Danke für eure Hilfe
Gruss
Milas



0 Kommentare zu „Fragen zum Mietvertrag erste eigene Wohnung ”

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