Susanne
Hallo,
kommt erst mal drauf an, was im Vertrag steht! Eine Umlage nach "Parteien", wie von Dir beschrieben, ist mir gar nicht bekannt und wohl eher unüblich. Ein Umlageschlüssel sollte im Vertrag festgelegt sein. Ist er es nicht, so regelt das BGB, dass dann nach qm Wohnfläche umgelegt werden muss. Wenn aber dann z.B. eine kleine Wohnung mit vielen Personen und eine große Wohnung mit wenig Personen belegt wäre, könnte man für eine Abrechnung nach Personen plädieren, weil eine Abrechnung nach Wohnfläche dann als "grob unbillig" eingestuft werden könnte.
Also erst mal in den Mietvertrag schauen, was ursprünglich vereinbart wurde.
felimazole
hmm,...
also ich bewohne 98m² Maisonette alleine und habe keinen Mietvertrag.
Die obere Wohnung hat einen Hauptmieter und ich fürchte, dass der Vermieter auch garnicht weiß, dass zusätzlich untervermietet wurde.
Susanne
Gut- aber natürlich hast Du einen Mietvertrag:
Du zahlst Miete und Dein VM stellt Dir die Wohnung zur Verfügung=konkludentes Handels=mündlicher Mietvertrag.
Beim mündlichen Vertrag regelt alles das BGB, demnach Abrechnung nach qm Wohnfläche- das sieht dann aber schlecht für Dich aus.
Vielleicht erst mal beim VM anklopfen, ob der auch weiss, wer da alles haust...
felimazole
Susanne,
danke erstmal.
Der Vermieter ist ein Bekannter von mir, zudem Anwalt und er weiß (mündlich), was sich da so tummelt, macht aber lieber die Äuglein zu und fährt Ski, will sagen, er sitzt die Angelegenheiten aus. Ich kämpfe schon seit Jahren um Beseitigung grober Mängel, z.B. Schimmelbildung im Souterrain, nachdem die Keller in unserer Straße vollgelaufen sind. An der Beseitigung des Schlamassels hat er sich nicht beteiligt.