Nadja_Greipl hat diese Frage gestellt
Hallo...
ich habe dringend eine Frage die mir meine Situation im Moment sehr erschwert.
Ich bin 20 Jahre alt und wohne seit dem 01.02.2009 in einem Fremdenzimmer im Gasthaus Ochsen in Leonberg. Es ist lediglich ein möbliertes Zimmer mit ungefähr 30 anderen Leuten die in diesem Haus wohnen. Dazu gehört, dass es ein Gemeinschaftsbad und ein Gemeinschaftklo gibt. Ich bin nun im dritten Monat Schwanger und habe vor 3 Wochen meinem Vermieter mitgeteilt das ich ausziehen werde da ich am 15.Mai.2009 eine größere Wohnung habe. Gestern aber kam mein Vermieter und meinte in meinem Mietvertrag steht ich habe 3 Monate Kündigungsfrist ich müsse weiterhin 3 Monate bezahlen auch wenn ich ausziehe.
Ich hab natürlich nachgesehen und es stimmt....
Ich musste diesen Vertrag damals machen, damit mir das Jobcenter dieses Zimmer halbwegs bezahlt.
Allerdings ist dieser Mietvertrag ein Wohnungs- Einheitsmietvertrag ... irgendwo in irgendeinem Laden gekauft. Ich musste auch als einzige in diesem Haus meinem Vermieter 2 Kaltmieten Kaution überweisen.
Nun frage ich mich, ist das rechtens, wenn er einen Wohnungsmietvertrag aufsetzt für ein möbliertes Fremdenzimmer?
Darf er von mir verlangen, dass ich weiterhin dafür Zahlen muss???
Ich habe mitbekommen das in letzter zeit viele ausgezogen sind
bei denen ging das ziemlich schnell da ja ich nur einen Mietvertrag habe der Rest nicht.
Ich habe das Gefühl er will an mir noch verdienen.
Durch die Schwangerschaft bin ich ziemlich anfällig auf Krankheiten und Pilze und es ist nicht wirklich sauber in diesem Haus.
Nun weis ich nicht was ich machen soll ich erhoffe von euch einen kleinen durchblick
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Greipl