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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe heute einen Brief von meinem Vermieter bekommen. In dem Brief fordert er rückwirkend auf Januar diesen Jahres 25 € pro Monat an Wasser und Strom, die mein Freund verbraucht haben soll.

Man muß dazu sagen das ich inkl. Nebenkosten pro Monat Miete zahle und mein Freund mich am Wochenende besucht. Dann duscht er ca. 3 mal macht auf den Monat gerechnet 12 mal. Kochen und Fernsehen usw. machen wir zusammen also hat sich da auch nicht viel geändert.

Außerden schlafen wir des öfteren auch mal bei Freunden und sind gar nicht in meiner Wohnung oder wir sind den ganzen Tag unterwegs.

Vielleicht hat ja jemand von euch Ahnung ob 25€ gerechtfertigt sind. Leider kenne ich mich mit den Wasserkosten nicht so aus aber 25 € erscheinen mir zu viel. Meine Vermieter wohnen außerdem im selben Haus und es gibt für meine Wohnung keine gesonderten Anschlüsse bzw Zähler für Wasser und Strom.

Im Grunde kann er doch gar nicht sagen ob wir jetzt so viel verbraucht haben oder er selber?!

LG Sunrise

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung Rückwirkend”

Der_Mario Experte!

Die Rechtsprechung geht üblicherweise davon aus, dass ein Besuch nicht länger als drei Monate als Besucher zu sehen ist.
Leider hast Du nicht geschrieben, wie bei Dir der Wasserverbrauch abgerechnet wird – die entsprechende Passage aus dem Mietvertrag wäre da ganz hilfreich gewesen. Wird der Wasserverbrauch nach Personentagen abgerechnet, dann gilt ausnahmsweise dass Besucher bis zu drei Monaten auch als Verbraucher berechnet werden dürfen.

Sinnvoller wäre es allerdings - auch um möglichen Streit zu vermeiden - separate Zähler zu installieren.

Der_Mario Experte!

Man muß dazu sagen das ich inkl. Nebenkosten pro Monat Miete zahle [/quote:d4c0b]
Aber eine NKA bekommst Du trotzdem, oder?

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