Der_Mario
Die Rechtsprechung geht üblicherweise davon aus, dass ein Besuch nicht länger als drei Monate als Besucher zu sehen ist.
Leider hast Du nicht geschrieben, wie bei Dir der Wasserverbrauch abgerechnet wird – die entsprechende Passage aus dem Mietvertrag wäre da ganz hilfreich gewesen. Wird der Wasserverbrauch nach Personentagen abgerechnet, dann gilt ausnahmsweise dass Besucher bis zu drei Monaten auch als Verbraucher berechnet werden dürfen.
Sinnvoller wäre es allerdings - auch um möglichen Streit zu vermeiden - separate Zähler zu installieren.
Der_Mario
Man muß dazu sagen das ich inkl. Nebenkosten pro Monat Miete zahle [/quote:d4c0b]
Aber eine NKA bekommst Du trotzdem, oder?