Marpesia hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Community,
unser Vermieter hat uns im Dezember 2011 ein ungültiges Mieterhöhungsschreiben zu kommen lassen (unser Anwalt hat diese gelesen und gesagt, dass sie nicht rechtskräftig ist, da der Vermieter sie nicht ausreichend begründet hat).
Nun habe ich Ende Februar Einspruch ein gelegt und um eine rechtskräftige, korrigierte Mieterhöhung gebeten.
Nun sagt er, dass er auf sein Schreiben beruht und wir zum 01.03. die Mieterhöhung zahlen sollen.
Wie ich im BGB gelesen habe muss er die Klage bzgl. der Mieterhöhung, um diese ein zu fordern, spätestens 3 Monate nach Bekanntmachung der Mieterhöhung eingereicht haben.
Gelten diese 3 Monate, genau wie meine Einspruchs- bzw. Prüffrist, für den angebrochenen Monat, in dem wir die Mieterhöhung erhalten haben plus die 2 vollen Monate danach oder gelten bei dieser Klagefrist volle 3 Monate ?
In wiefern muss der Vermieter sich nun verhalten, wenn die Frist für seine Klage bzgl. der Mieterhöhung abgelaufen ist ? Also in wie weit kann er nun noch die Mieterhöhung verlangen ?
Vielen Dank vorab.
Lieben Gruß
Marpesia