holger 04.06.2008 06:50
Hallo,
auch beim Verkauf oder wie hier bei der Zwangsversteigerung ändert sich für Sie bzw. für Ihren Freund nichts ! der neue Eigentümer muß den Mietvertrag übernehmen und kann dann natürlich versuchen auf Eigenbedarf oder so zu kündigen, da Ihr Freund aber schon über 10 Jahre Mieter ist udn einen Eigenbedardskündigung auch nicht so einfach zu machen ist, sollten Sie die Zwangsversteigerung ruhig angehen...
Gruß
Kirsche 04.06.2008 09:41
Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort, Holger.
Was du sagst ist bei einem normalen Verkauf auch richtig, da hat man sogar eine Kündigungssperre von min. 3 Jahren. Aber ich habe halt gelesen, dass bei Zwangsversteigerungen ein Sonderkündigungsrecht für den neuen Eigentümer besteht und er uns dann mit der normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten rauswerfen kann!
Ich würde gern wissen, ob jemand genaueres weiß oder damit schon Erfahrungen gesammelt hat? Wieviel Zeit hat man wirklich noch? Lohnt sich eine Klage? Und ist es überhaupt eine richtige Zwangsversteigerung wenn sich eine Erbengemeinschaft auflösen möchte? Fragen über Fragen...
Bin mal wieder total verwirrt bei unserem Rechtssystem...
LG