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Kirsche hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein großes Problem.
Ich werde Mitte August zu meinem Freund ziehen, jedoch wird diese Wohnung Ende August versteigert!
Und zwar gehören die Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus einer Erbengemeinschaft, da sich diese irgendwie nicht einig ist, sollen die Wohnungen einzeln versteigert werden. Mein Freund wohnt seit ca. 10 Jahren dort zur Miete.
Nun haben wir Angst, dass wir ausziehen müssen.
Haben wir bei einer Versteigerung überhaupt noch Rechte (z.B. eine Kündigungssperre?) oder kann man da nichts mehr machen???
Bitte helft mir, ich total am Verzweifeln.
Wir mögen diese Wohnung und fühlen uns dort sehr wohl! Die Miete war immer pünktlich da und mein Freund hat sich auch sonst nie etwas zu schulden kommen lassen, das muss doch etwas wert sein!!!
Danke schonmal im Vorraus.
Lg Kirsche

2 Kommentare zu „Kündigungssperre bei Zwangsversteigerung?”

holger 04.06.2008 06:50

Hallo,
auch beim Verkauf oder wie hier bei der Zwangsversteigerung ändert sich für Sie bzw. für Ihren Freund nichts ! der neue Eigentümer muß den Mietvertrag übernehmen und kann dann natürlich versuchen auf Eigenbedarf oder so zu kündigen, da Ihr Freund aber schon über 10 Jahre Mieter ist udn einen Eigenbedardskündigung auch nicht so einfach zu machen ist, sollten Sie die Zwangsversteigerung ruhig angehen...
Gruß

Kirsche 04.06.2008 09:41

Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort, Holger.
Was du sagst ist bei einem normalen Verkauf auch richtig, da hat man sogar eine Kündigungssperre von min. 3 Jahren. Aber ich habe halt gelesen, dass bei Zwangsversteigerungen ein Sonderkündigungsrecht für den neuen Eigentümer besteht und er uns dann mit der normalen Kündigungsfrist von 3 Monaten rauswerfen kann!
Ich würde gern wissen, ob jemand genaueres weiß oder damit schon Erfahrungen gesammelt hat? Wieviel Zeit hat man wirklich noch? Lohnt sich eine Klage? Und ist es überhaupt eine richtige Zwangsversteigerung wenn sich eine Erbengemeinschaft auflösen möchte? Fragen über Fragen...
Bin mal wieder total verwirrt bei unserem Rechtssystem...
LG

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