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ivonnehartung hat diese Frage gestellt
meine schwiegermutter hat das haus ihrer mutter geerbt. wir haben 2 garagen die schon von der oma an die nachbarn vermitet wurden..... uch weiterhin über meine schwiegermutter.... nun meine frage wie bekommen wir diese mieter raus? sie haben keinen vertrag... kommen jetzt aber mit niesrecht oder wollen einen vertrag.... wie verhalten wir uns jetzt? wir wollen sie definitiv aus den garagen raus haben (mietpreis für garagen in bad nauheim liegt bei ca 90 - 120 € sie zahlen 30 und 27 € danke im voraus

2 Kommentare zu „garagenkündigung”

forsetis Experte! 10.04.2016 16:29

Diese Mieter können mit einer Frist von 3 Moaten jederzeit gekündigt werden. Aus dem Mietrechtslexikon habe ich das hier kopiert:

Sollten die Mietverträge über eine Garage oder Stellplatz auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sein (bei monatlicher Mietzahlung), können sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Zivilsenat, Beschluß vom 6. Februar 2003, Az: 2 Wx 74/99.

Im Klartext könnte das bedeuten: Kündigung z.B. beweisbar per Einwurfeinschreiben oder persönliche Übergabe bis zum 2. Mai, dann muss die Garage bis zum 31. Juli geräumt sein.

Aralis aktiver Benutzer 18.04.2016 12:35

Wenn die Garagen Bestandteil des Mietvertrages der Wohnung sind, können diese nur mit dem gesamten Mietvertrag gekündigt werden. Andernfalls gilt: § 578 BGB Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume

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