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Hundehaltung und Gleichbehandlung
Der Vermieter ist bei der Genehmigung der Hundehaltung zu einer weitgehenden Gleichbehandlung seiner Mieter verpflichtet, soweit sich die Mieter in demselben oder in benachbarten Gebäuden befinden. (AG Leonberg, Az. 5 C 836/96, aus: WM 4/97, S. 210).