christoph7316 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich möchte meine wohnung in Bonn für ein Jahr Untervermieten weil ich aus beruflichen Gründen für ein Jahr nach Heidelberg muss, Vermieter hat mir das auch schriftlich genemigt aber auf die Klausel zur Untermiete verwiesen.
Leider habe ich mit der Klausel nicht wirklich was anfangen können ich
hoffe ihr könnt mir bei der Übersetzung helfen
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Die Genemigung der Untervermietung kann jederzeit aus wichtigem Grund wiederrufen werden.
Im Falle der Untervermietung treten die Mieter schon jetzt die ihnen gegen den Untermieter zustehenenden Forderungen nebst Sicherheiten bis zur Höhe der Forderung sicherhaltshalber ab. Der Vermieter nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Mieter sind jedoch bis auf Wiederruf zur Einziehung ermächtigt. Der Vermieter ist zum Wiederruf der Einziehungsermächtigung berechtigt, wenn sich die Mieter mit Zahlungen aus diesem Mietvertrag in Verzug befinden.
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???
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
vielen Dank im vorraus.
Christoph