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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Frage ist: Ich werde zum 15.2.04 eine Eigentumswohnung beziehen, ist der Erwerb und die Nutzung eines Eigentums Grund für eine fristlose Kündigung in meiner bisherigen Mietwohnung ?


Gruss
JH

2 Kommentare zu „Fristlose Kündigung bei Eigentumserwerb”

Gast Experte!

Sorry 15.2.05 sollte es natürlich heißen <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

FischkoppStuttgart Experte!

Nein *lach*, leider nicht!
Sie sind an die Vertraglichen Kündigungsfristen gebunden!

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