nurmalso
kann mir niemand helfen? <!-- s:? --><!-- s:? -->
Curo2000
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht so ganz. Ich fasse mal kurz zusammen: Ihr wohnt "irgendwo", sie hat den MV unterschrieben, du bist mit eingezogen / dazu gekommen? Wenn ja: Du ziehst aus (mit der Regelung, die Ihr evtl. in einem Untermietvertrag geschlossen habt), gut iss, Sie muss Sich um den Rest kümmern. Wer jetzt wohin ziehen will ist für Dein "Mietverhältnis" vollkommen uninteressant.
Für andere MV-Konstellationen bedarf es für eine objektive Bewertung der Sachlage mehr Informationen als hier in Forum vorliegen.
Gruß
Curo
nurmalso
Wir haben keinen schriftlichen Mietvertrag.
Gilt nicht dennoch eine 3-monatige Kündigungsfrist?
Die halte ich nicht ein, da ich früher raus möchte.
Also suche ich Nachmieter.
Sie will aber mein Zimmer nicht so weitervermieten, wie bisher, sondern sowohl die Umstände als auch den Preis ändern.
Für die neue (ihre gewünschte Situation) gibt es augenscheinlich keine Nachmieter.
Muss ich zahlen, bis die 3 Monate um sind?
Susanne
Auch bei einem mündlichen Mietvertrag gilt die 3 monatige Kündigungsfrist.
Du bist nicht für eine Nachmietergestellung verantwortlich, Dein Vertragspartner würde Dich allerdings gegen einen Nachmieter aus dem Vertrag entlassen. Findet sich keiner, müssen die 3 Monate von Dir eingehalten werden, unabhängig, ob sich die Konditionen geändert haben.
nurmalso
Auch wenn die neuen Bedingungen unhaltbar sind?
Mietpreiserhöhung von 40%, keine Küche etc.???
tenant61
es handelt sich ja nicht um eine mieterhöhung, sondern um eine neufestsetzung der miete bei abschluss eines neuen vertrages. das ist legal, solange sich die neue miete im rahmen des örtlichen mietspiegels hält, oder diesen zumindest nicht übermäßig überschreitet (ab 20% über mietpreisspiegel wäre es wucher), das lässt sich aber so nicht feststellen; dazu müßte man wissen, wo du wohnst und noch einiges andere; abgeshen davon hättest du damit nichts zu tun; es wäre sache des potentiellen nachmieters ggfs dagegen anzugehen.
grundsätzlich bleibt nur nochmals zu konstatieren, dass du auch ohne schriftlichen vertrag a) eine 3-monatige kündigungsfrist einzuhalten hast und b) keinen anspruch auf vorzeitige vertragsbeendigung hast.
Christoph_A.
Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform, sondern kann auch mündlich geschlossen werden.
Ein solcher Mietvertrag wird mit der gesetztlichen Frist von drei Monaten gekündigt und die Frist ist einzuhalten. Das ändert nichts daran, daß die neue Mieter für einen Nachmieter erheblich hochgesetzt wurde.
Der BGH hat grundsätzlich entschieden, daß das Einhalten einer dreimonatigen Kündigungsfrist für jeden Menschen keine unzumutbare Härte darstellt und einzuhalten ist.
Selbst für Menschen die von heute auf morgen die Wohnung wechseln müssen.